Hagen. . Zuerst belästigte er die Fahrgäste und beleidigte den Fahrer, dann zerschlug er eine Scheibe. Vor Gericht kam ein 18-Jähriger relativ glimpflich davon.
- 18-Jähriger zertrümmert Busscheibe mit Faust
- Fahrgäste angepöbelt und Fahrer beleidigt
- Gericht gibt dem jungen Mann noch eine Chance
Die Polizei fahndete mit seinem Bild bei Facebook. Und tatsächlich: Der junge Mann, der voller Aggression die Scheibe eines Linienbusses kaputt geschlagen hatte, konnte ermittelt werden. Von den Glassplittern war der Busfahrer (58) verletzt worden. Jetzt wurde der 18-Jährige verurteilt – zu zehn Gesprächen im Jugendamt.
Fahrgäste belästigt
Vor Jugendrichterin Susanne Wegner erschien der Angeklagte im Militärlook: Kapuzenpulli mit oliv-grünem Tarnmuster. Dazu trug er eine auffällige Basecap, die er im Gerichtssaal brav absetzte. Diese Kappe scheint er zu lieben. Denn sie ist auch auf dem Foto aus der Überwachungskamera im Bus zu sehen.
Am 18. Mai gegen 13 Uhr war der Schüler am Hauptbahnhof in den Linienbus 547 in Richtung Haspe eingestiegen. Aber nicht vorne beim Fahrer, wo man sein Ticket vorzeigen muss, sondern hinten. Er setzte sich zu einem Freund in die letzte Bank, machte dort während der Weiterfahrt den Lauten: „Durch sein aufdringliches Machogehabe belästigte er die anderen Fahrgäste“, beschrieb es später die Polizei.
An der Haltestelle Weidestraße in Höhe der Volkshochschule stiegen die beiden jungen Männer hinten aus. Der Schüler mit der Basecap lief sofort nach vorne, um vor der geöffneten Einstiegstür noch den Busfahrer zu ärgern: „Ätsch, ich bin aber gerade schwarz gefahren“ und „Ihr Busfahrer seid doch alle doof“, will ein Zeuge (44), der vorne im Bus saß, deutlich gehört haben. Worauf der Fahrer nur lässig erwiderte: „Dich kriegen wir auch noch.“
Busfahrer provoziert
Dann schlossen sich die Türen und der Linienbus fuhr langsam an. Doch der 18-Jährige sprang knapp vor dem Bus auf die Straße und tänzelte provozierend um das Fahrzeug herum. Plötzlich klirrte es – und Glassplitter regneten auf den Mann hinterm Steuer. Die linke Seitenscheibe war durch einen heftigen Faustschlag zertrümmert worden. Der aggressive Schüler rannte weg.
„Ich hatte mehrere Splitter im Gesicht, auch an den Armen“, berichtete der Fahrer der Jugendrichterin. Zwar sprach er von „leichteren Schnittverletzungen“, doch immerhin war er fünf Tage arbeitsunfähig. Der Angeklagte starrte derweil bedröppelt auf den Fußboden: Das war sein drittes Vergehen in diesem Jahr.
Die Jugendgerichtshilfe empfiehlt, bei dem 18-Jährigen weiterhin das mildere Jugendrecht und nicht das schärfere Erwachsenenrecht anzuwenden. Jugendrichterin Susanne Wegner folgte dem. Sie sprach den Schüler zwar schuldig, von der Verhängung einer Jugendstrafe wurde jedoch abgesehen.
Das Kaputtschlagen der Busscheibe wertete sie als „gemeinschädliche Sachbeschädigung“, die Schnittwunden beim Busfahrer als „fahrlässige Körperverletzung“. Sie ermahnte den jungen Mann, „sich besser unter Kontrolle zu halten“.
Schadensersatzansprüche folgen
Er muss zwingend zehn Beratungskontakte zum Jugendamt aufnehmen. Komme er dieser Auflage nicht nach, erläuterte die Jugendrichterin, „können bis zu vier Wochen Ungehorsamsarrest verhängt werden.“
Die Hagener Straßenbahn hatte direkt nach dem Vorfall Strafanzeige gestellt. Ihr Sprecher Dirk Thorbow: „Wir werden jetzt den Glasschaden von etwa 500 Euro und zusätzlich den Lohnausfall geltend machen.“