Hagen. . 17 Hagener Elternpaare haben sich einer Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angeschlossen, mit der die umstrittene Staffelung der Kindergartenbeiträge gekippt werden soll.

  • 17 Elternpaare klagen gegen Kiga-Beiträge
  • Betroffene empfinden Staffelung als ungerecht
  • Normenkontrollverfahren in Münster

Christian und Birte Schneider gehören zu den jungen Ehepaaren, die Hagen so dringend braucht. Der 34-jährige IT-Leiter und seine Frau (36) wohnen auf Emst und haben zwei Kinder, Maja (9) geht zur Schule, Matti (4) besucht den St.-Elisabeth-Kindergarten. Eigentlich alles bestens, wenn da nicht da nicht der exorbitant gestiegene Beitrag wäre, den die junge Familie als ausgesprochen ungerecht empfindet: „Was die Stadt Hagen hier auf Kosten der Kinder veranstaltet, geht gar nicht.“

319 Euro und damit 84 Euro mehr als zuvor müssen Schneiders für die Betreuung von Matti im Kindergarten seit 1. Oktober bezahlen. Der Stadtrat hatte die Elternbeiträge als Teil der Haushaltskonsolidierung drastisch erhöht, für die Familie aus Emst kam so eine Steigerung um 35,75 Prozent zustande. Dagegen haben die Eheleute zwar Widerspruch eingelegt, der wurde von der Stadt jedoch prompt zurückgewiesen. Nun wollen Christian und Birte Schneider die ihrer Meinung nach unverhältnismäßig hohe Beitragssteigerung per Gerichtsbeschluss annullieren lassen.

17 Eltern habe sich Klage angeschlossen

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Und mit ihrer Klage stehen die beiden nicht allein. 17 Hagener Elternpaare haben sich einer Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angeschlossen, mit der die umstrittene Beitragsstaffelung zu Fall gebracht werden soll. Außerdem haben sich mehrere Familien mit Einzelklagen an das Verwaltungsgericht in Arnsberg gewandt, darunter ein Ehepaar, das neuerdings 615 statt zuvor 362 Euro für seinen Sohn bezahlen muss (35 Stunden U3-Betreuung). Es sind durchweg durchschnittlich bis gut verdienende Familien, die den Klageweg beschreiten. Denn bei der Neufestsetzung der Beiträge hat der Stadtrat beschlossen, dass die Einkommensgrenze von 17 .500 auf 24 .000 Euro erhöht wird. Wer weniger pro Jahr verdient, zahlt nichts für den Kindergarten, über dieser Grenze sind die Beiträge, gekoppelt ans Einkommen, prozentual immer stärker angehoben worden. Wer mehr als 125 .000 Euro verdient und sein Kleinkind über 45 Stunden pro Wochen betreuen lässt, muss 905 Euro bezahlen. „Es ist ja gerecht, ärmere Familien zu entlasten, dagegen haben wir nichts“, argumentiert Birte Schneider: „Aber die Relationen stimmen einfach nicht mehr.“

Normenkontrollklage

Von der Normenkontrollklage versprechen sich die beteiligten Hagener Familien, dass die Beitragstabelle ohne langwierigen Instanzenweg für ungültig erklärt wird. Sie argumentieren u. a. damit, dass der Elternbeitrag wegen einer erheblichen Überdeckung rechtswidrig sei, da er die Kosten der Betreuung überschreite. Die Stadt Hagen dagegen betont, die Beiträge würden rechtmäßig und den Einkünften der Eltern entsprechend eingezogen. Zudem habe das Bundesverwaltungsgericht bei der Staffelung der Elternbeiträge einen weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt.