Hagen/Wehringhausen. . Die SPD Hagen fordert eine kobsequente Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes. So soll der Abwärtstrend in Problem-Vierteln gestoppt werden.

  • Sozialdemokraten fordern Quartiersanalyse.
  • Fördermittel sollen abgegriffen werden.
  • Gesetzt eröffnet Stadt laut SPD Handlungsmöglichkeiten.

Die SPD-Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, dem Abwärtstrend in einigen Quartieren entgegenzutreten. Dabei verweisen die Genossen auf das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG), das seit rund eineinhalb Jahren in Nordrhein-Westfalen in Kraft ist.

Dabei, so fordern die Sozialdemokraten in einem Beschlussvorschlag zum letzten Rat, sollen in einer umfassenden Analyse zunächst Hagener Stadtteile wie Altenhagen und Wehringhausen, in denen gesellschaftliche Veränderungsprozesse auf Grund von Zuwanderung aus Südosteuropa zu verzeichnen seien, in den Fokus rücken.

Fördermittel sollen abgegriffen werden

Insbesondere der SPD-Ortsverein Wehringhausen hatte sich zuvor mit der Thematik befasst. „In dem Gesetz werden neben Belegungszahlen über die Quadratmeter-Wohnfläche auch Mindeststandards beschrieben“, so Claus Rudel, Ratsherr für Wehringhausen, „hierzu gehören funktionsfähige Sanitäranlagen, die Beheizbarkeit der Wohnungen sowie heller und trockener Wohnraum.“

In dem Antrag setzt die SPD auf ein dualen Ansatz: Zum einen sollen Fördermittel für mögliche Projekte abgegriffen werden, um dem Abwärtstrend entgegenzuwirken. Zum anderen fordert die SPD eine Konsequente Anwendung von Ordnungsverfahren und Gesetzen. Das WAG ermögliche Kommunen das konsequente Vorgehen gegen „unhaltbare Zustände in Mietobjekten“. Sowohl in Wehringhausen als auch in Altenhagen gebe es deutliche Indizien, dass gegen das neu geschaffene Gesetz verstoßen werde. Extreme Vermüllung sowie Häuser, die von jeglicher Versorgung abgeschnitten seien, deuteten darauf hin.

Handlungsansätze und Sanktionen

Dabei, so betont die SPD, solle der Antrag keineswegs Bevölkerungsgruppen diffamieren. „Vielmehr“, so heißt es, „soll der Fokus auf diejenigen gelenkt werden, die aus Profitgier gesetzeskonformes Wohnen und Leben unmöglich machen.“

Das WAG lasse ganz konkrete Handlungsansätze und Sanktionen zu. Dazu gehöre beispielsweise die Möglichkeit für die Kommunen, eine Sanierung in Auftrag zu geben und die Kosten dann dem Eigentümer in Rechnung zu stellen (Ersatzvorname). Auch könnten Gebäude für „unbewohnbar“ erklärt werden, was Strafzahlung in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben könnte.

„Dies bedeutet, dass ein Teil der auftretenden Probleme in Stadtteilen mit dem Gesetz und durch folgerichtiges Eingreifen der Kommune reduziert werden können“, so Arzu Akbaba, Mitglied der Bezirksvertretung Mitte und Ratsherr Kevin Niedergriese und haben dabei Überbelegungen und Wohnungen, die von Gas, Wasser und Strom abgeschnitten sind, im Blick.

Schimmel und Feuchtigkeit

Als Erfolg beurteilt die Landes-SPD die Einführung des Gesetzes: „252 von 396 Kommunen haben sich mit dem Gesetz befasst“, so Sarah Philipp, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, „in 103 Kommunen und acht Landkreisen kam es zur Anwendung.“ Im Mittelpunkt der 2450 Fälle hätten Defizite bei Ausstattung und Instandhaltung sowie Feuchtigkeit und Schimmelbildung gestanden.

Hagens Baudezernent Thomas Grothe erklärte, dass die Stadt Hagen in einem ersten Schritt ein Institut mit Quartiersanalysen beauftragen wolle. Die Kosten sollen zwischen Stadt und der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft geteilt werden.