Hagen. . Es war ein zähes Ringen um die Erhöhung der Elternbeiträge. Streit in Ausschüssen, dann ein Kompromiss, der im Rat wieder gekippt und schließlich mit Änderungen doch verabschiedet wurde. Seither steht die neue Beitragstabelle, die festlegt, was Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten ab dem 1. Oktober zahlen müssen. Untere Einkommensgruppen werden entlastet, höhere Gruppen teils deutlich stärker belastet.

Es war ein zähes Ringen um die Erhöhung der Elternbeiträge. Streit in Ausschüssen, Nachverhandlungen, dann ein Kompromiss, der im Rat wieder gekippt und schließlich mit Änderungen am 8. Juni doch verabschiedet wurde. Seither steht sie, die neue Beitragstabelle, die festlegt, was Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten ab dem 1. Oktober zahlen müssen. Und während untere Einkommensgruppen entlastet werden, werden höhere Gruppen teils deutlich stärker belastet.

Yvonne Böhmer und ihr Mann Stefan zählen zu jenen, die beim Blick auf die Tabelle aus allen Wolken fielen. „42 Prozent sollen wir ab Oktober mehr zahlen“, sagt die Mutter aus Boelerheide, die 28 Stunden pro Woche arbeitet, „nach dem BGB wäre das Wucher. Ich ­sehe ja ein, dass die Beiträge steigen. Aber so treibt man junge Familien aus der Stadt.“

Sohn Mattis (4) besucht die Kindertagesstätte Funckenhausen, die von einer Elterninitiative getragen wird. Für 45 Stunden Betreuung pro Woche musste die kleine Familie bislang 329 Euro pro Monat zahlen. Künftig werden daraus 466 Euro.

„Man mag da vom Klagen auf hohem Niveau sprechen“, sagt Yvonne Böhmer, die neben den Elternbeiträgen auch noch 100 Euro für Trägerverein und Mattis’ Verpflegung zahlen muss, „aber wir haben gerade ein Haus gekauft, müssen jetzt die höhere Grundsteuer bezahlen und nun der gestiegene Elternbeitrag. Das spüren wir erheblich in der Familienkasse. Unter dem Strich ist das für uns ein Urlaub im Ferienhaus.“

Noch stärkere Steigerung

Noch extremer trifft die Steigerung Familien mit entsprechendem Einkommen, die ihre U3-Kinder in einer Kita betreuen lassen wollen (oder müssen). Wer da beispielsweise 120.000 Euro pro Jahr verdiente, zahlte bislang für 45 Stunden Betreuung 482 Euro pro Monat. Künftig sind 713 Euro fällig, also 226 Euro mehr pro Monat.

Höchste Elternbeiträge der Umgebung

Wer in Hagen seine Kinder 45 Stunden pro Woche betreuen lassen möchte und 81 000 Euro verdient, zahlt 326 Euro. Bei einem Einkommen von 101 000 Euro sind es 407 Euro, ab 125 000 der Maximalbetrag von 507 Euro.

In Wuppertal sind bei gleichem Einkommen jeweils nur 300 Euro fällig.

In Herdecke sind bei 81 000 Euro 308 Euro fällig, bei 101 000 und bei 125 000 Euro 350 Euro.

Wetter verlangt den Höchstbetrag bereits ab einem Einkommen von 75 000 Euro. Allerdings sind nur 322 Euro fällig.

In Ennepetal müssen Eltern bei 81 000 Euro für 45 Stunden 236 Euro zahlen, über 90 000 Euro ist der Maximalbetrag von 270 Euro fällig.

Breckerfelder Eltern mit 81 000 Euro Einkommen zahlen 236 Euro, ab 90 000 Euro greift der Höchstbetrag von 270 Euro.

„Bei solchen Steigerungsraten und wenn man weiß, wie hoch die Einkünfte von Frauen, die zunächst noch nicht in Vollzeit arbeiten, versteuert werden, werden Regelungen wie die jetzt abgeschaffte Herdprämie attraktiv“, sagt Yvonne Böhmer. „Aus finanziellen Gründen jedenfalls lohnt es sich für viele junge Mütter unter diesen Umständen nicht, wieder zu arbeiten.“

Freunde bereits abgewandert

Im Gegenteil: Solch hohe Beiträge, so findet die Mutter, treiben Familien aus der Stadt. „Ich habe die ­Tabellen einiger benachbarter ­Städte studiert. Nirgendwo sind die Beiträge in den oberen Gruppen so hoch wie in Hagen“, sagt Yvonne Böhmer, die auf die Betreuung ihres Sohnes angewiesen ist, „das hat mit anderen Faktoren wie der hohen Grundsteuer mit Sicherheit Einfluss darauf, wo sich die vermeintlich besser Verdienenden ansiedeln. Freunde von uns sind nach Wetter gezogen und wollten ihre Kinder eigentlich in Hagen in der gewohnten Kita lassen. Jetzt melden sie sie um.“