Hagen. . Hagens Bürger müssen im kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen: Sowohl die Müllabfuhr als auch die Straßenreinigung werden teurer.
- Müllabfuhr wird im kommenden Jahr um 5,3 Prozent teurer.
- Auch bei Straßenreinigung Gebührenerhöhung.
- Nur Winterdienst wird günstiger.
Sowohl die Müllabfuhr als auch die Straßenreinigung sollen im kommenden Jahr teurer werden. Das geht aus einem Entwurf für die jeweils neuen Gebührensatzungen hervor.
Abfallentsorgung: Die Müllabfuhr wird zum 1. Januar um etwa 5,3 Prozent teurer. Konkrete Beispiele: Die wöchentliche Leerung der 60-Liter-Tonne wird um 10,60 Euro teurer und kostet dann 213,41 Euro pro Jahr. Bei der 120-Liter-Tonne müssen pro Jahr 426,83 Euro berappt werden – 21,23 Euro mehr. Bei Gewerbekunden mit Großbehältern fällt die 5,3-Prozent-Erhöung in absoluten Zahlen noch deutlicher aus. Für den 5000-Liter-Behälter sind ab kommendem Jahr 12 449 Euro fällig, immerhin 615 Euro mehr als aktuell.
Die Erhöhung wäre noch höher ausgefallen, wenn nicht noch ein Sonderposten in Höhe von 750.000 Euro aufgelöst worden wäre. In diesem Jahre waren die Abfallgebühren im Vergleich zu 2014 konstant geblieben.
Straßenreinigung/Winterdienst: Auch die Straßenreinigung soll teurer werden. Der Entwurf sieht vor, dass in Wohnstraßen die Gebühr pro laufendem Meter Grundstücksgrenze entlang der Straße um 70 Cent auf 3,44 Euro steigt, in innerörtlichen Straßen um 68 Cent auf 3,02 Euro und in überörtlichen Straßen um 66 Cent auf 2,60 Euro.
Billiger wird hingegen der Winterdienst. Je nach Lage und Bedeutung der Straßen sind die Räum-Intervalle – abgestuft in drei Kategorien – unterschiedlich. In der Stufe A (häufig) sinkt der Preis pro laufendem Grundstücksmeter entlang der Straße um 25 Cent auf 3,27 Euro, in Stufe B um 35 Cent auf 1,42 Euro und in Stufe C (wenig) um 11 Cent auf 18 Cent.
In einer Musterrechnung der Stadt für Grundstücke an unterschiedlichen Straßentypen mit verschiedenen Reinigungsintervallen ergeben sich unter dem Strich Mehrbelastungen von 26,75 Euro bis 32,25 Euro pro Jahr und Grundstück.