Hagen. Wie sollte der Tonfall einer Polizeimeldung auf deren Facebook-Seite sein? Emotional oder gewohnt sachlich? Die Polizei Hagen sucht jetzt mit drastischer Wortwahl nach einem Dieb.
„Du dreister Dieb.“ – „Wir hoffen auf eine gerechte Strafe für Dich.“ – „Was bist Du nur für ein skrupelloser Mensch?“ Darf eine Polizei-Behörde solche Formulierungen verwenden? Die Pressestelle der Hagener Polizei hat dies auf ihrer Seite bei Facebook im Internet getan. Die Meldung über eine Frau, die einen epileptischen Anfall erlitten hatte und dabei, während sie hilflos war, an der Wehringhauser Straße bestohlen worden war, war der Anlass. Polizei-Sprecher Tino Schäfer verteidigt die Formulierungen: „Wir hoffen, damit eine größere Reichweite zu erreichen und mehr Hinweise auf den Täter zu bekommen.“
Die eigentliche Polizeimeldung, auf die auch der Artikel in der gestrigen Ausgabe unserer Zeitung beruft, liest sich gewohnt nüchtern: Bereits am 2. September hatte sich der Fall ereignet. Der 36 Jahre alten Frau war es wegen des epileptischen Anfalls mehrere Minuten nicht möglich, die Umgebung wahrzunehmen. Der Dieb nutzte das aus und stahl u.a. ein Smartphone und persönliche Papiere.
Auf der Facebook-Seite der Polizei wählt die Pressestelle eine andere Wortwahl. Noch ein Beispiel: „Du bist feige abgehauen.“ Tino Schäfer räumt ein: „Das ist sicherlich eine Gratwanderung. Facebook ist ein nach besonderen Regeln funktionierendes Medium. Hier gehen wir auch andere Wege.“ Daher sei auch die Ansprache emotionaler. Eine unzulässige Vorverurteilung sei das Ganze nicht, so Schäfer: „Wir haben ja mit den zuständigen Kollegen Rücksprache gehalten. Ihre Einschätzung ist, dass die Frau sehr glaubwürdig ist und die Tat sich so zugetragen hat.“
Noch keine Hinweise auf den Täter
In dem konkreten Fall habe es durch den Facebook-Post noch keine Hinweise auf den Täter gegeben. „Aber in anderen Fällen konnten durch die Hinweise per Facebook schon Straftaten aufgeklärt werden.“
Zwar gibt es eine Facebook-Richtlinie des NRW-Innenministers für die Auftritte der Polizeibehörden. Eine Regelung, wie formuliert werden muss, gibt es aber nicht. „Da verfahren die einzelnen Behörden recht unterschiedlich“, so Schäfer. Gute 23.000 Facebook-Nutzer folgen der Polizei-Seite. Die Reaktionen unter dem Beitrag sind positiv. Keiner der Nutzer stört sich an den Formulierungen. Auch auf anderen Seiten, auf denen der Betrag geteilt wurde, überwiegt die Zustimmung.