Hagen-Boele. „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ lautete der Vorwurf vor der Jugendrichterin im Amtsgericht Hagen. Der Angeklagte (20) wirkte aber nicht wie ein Bombenleger.
„Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert wäre, wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt worden wären?“, fragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Heike Dräger, mahnend. Der junge Angeklagte (20) zuckte kurz zusammen: Er wäre wohl mit einem lauten Knall in die Luft geflogen.
„Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ lautete der Vorwurf vor der Jugendrichterin im Amtsgericht. Der Angeklagte, ein ausgesprochen höflicher Auszubildender aus Boele, mit gepflegter Kurzhaarfrisur und im frisch gebügelten weißen Hemd, wirkt nicht gerade wie ein böser Bombenleger.
Mit Böllern und Raketen an der Grenze erwischt
Ist er auch nicht. Doch er war am 14. Dezember mit explosiver Fracht bei Manschnow (Brandenburg), nahe der polnischen Grenze, von der Polizei gestoppt worden: 3000 Böller, 250 Knallkartuschen für Schreckschusspistolen, 600 Böller „Crazy Robots“, 40 Kanonenschläge und 27 Raketen lagen in seinem Kofferraum. „60 Kilo waren das insgesamt“, staunte Richterin Ulrike Radke-Schäfer, „wollten Sie damit den ganzen Stadtteil unterhalten?“
Auf gar keinen Fall, so betont der freundliche junge Mann auf der Anklagebank, habe er die Böller und Knaller weiterverkaufen wollen. Stolze 600 Euro hatten er und seine beiden Freunde dafür in Polen bezahlt, um ihren Spaß haben zu wollen. „Das wollten Sie zu dritt alles einfach verballern und nicht verkaufen?“, hakte die Richterin misstrauisch nach. „Ja“, erwiderte der Angeklagte artig.
Es sollte ein ganz lautes Silvester werden, doch es hätte zu einem gefährlichen Jahreswechsel kommen können: Sämtliche polnischen Knaller und Böller hatten weder ein CE-Prüfzeichen, noch waren sie von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen: in Deutschland verboten.
500 Euro Geldbuße
Einsichtig, reumütig, keinerlei Vorstrafen – damit konnte der Auszubildende, der gerade mitten in Prüfung steht, punkten: Das Strafverfahren wird eingestellt. Doch 500 Euro Geldbuße, die muss er zuvor noch zahlen.