Hagen. Musste eine 23-Jährige, die auf der Autobahn A 1 sterben, weil der Beifahrer eines Kleinwagens ins Lenkrad gegriffen hatte? Die Frage muss das Amtsgericht Hagen klären.
Es war ein Horror-Unfall, der vor fast genau zwei Jahren für großes Entsetzen gesorgt hatte: Drei junge Menschen wurden an einem Samstagabend aus einem Kleinwagen auf die Autobahn geschleudert, eine junge Frau von einem anderen Pkw überrollt. Musste die 23-Jährige sterben, weil der Beifahrer des Kleinwagens ins Lenkrad gegriffen hatte? Und welche Schuld trifft den Fahrer, der die junge Frau mit seinem Pkw überrollt hatte. Das sind die Kernfragen bei der juristischen Aufarbeitung, die derzeit vor dem Amtsgericht Hagen läuft.
Der Fall: Auf der Autobahn 1 war am 29. Juni 2013 gegen 22.30 Uhr in Höhe von Hagen-West/Volmarstein ein mit fünf Personen besetzter Renault Twingo ausgebrochen und in die Leitplanke gerast. Drei Insassen wurden über die aufgesprungene Heckklappe auf die Autobahn geschleudert. Darunter die 23-Jährige, die von einem nachfolgendenden Fahrzeug überrollt wurde. Sie starb. Fahrlässige Tötung lautet der Vorwurf der Anklage. Und zwar sowohl gegen den Beifahrer (24), der ins Lenkrad gegriffen haben soll, als auch gegen den Mann (44), der mit seinem Mercedes die Frau überfahren haben soll.
Unfallflucht vom Tisch
Ob die 23-Jährige, die aus dem Auto geschleudert wurde, bereits durch diesen Aufprall verstarb, oder erst später dadurch, dass der nachfolgende Mercedes sie überrollte, muss jetzt das Gericht unter Vorsitz von Richter Manfred Kleeschulte klären.
Der Mercedesfahrer war erst einmal weiter gefahren. Deshalb unterstellte ihm seinerzeit die Polizei zunächst eine Fahrerflucht und löste eine medienwirksame Fahndung aus. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Mann aus Schwerte sich zeitnah bei der Polizei gemeldet hatte. Damit ist der Vorwurf der Unfallflucht vom Tisch und allein die fahrlässige Tötung angeklagt. Zu dem Vorwurf schweigt der Angeklagte, der inzwischen in Wuppertal lebt, beharrlich.
Gab es einen Streit im Auto?
Der zweite Angeklagte, ein 24-jähriger Student aus Hagen, saß als Beifahrer in dem Unfallauto. Auch ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Denn er soll der Fahrerin des Renault Twingo ins Lenkrad gegriffen und dadurch die eigentliche Tragödie verschuldet haben. Die Anklage geht von einem Streit aus, der zwischen dem Studenten und Fahrerin, seiner damaligen Freundin, ausgebrochen sein soll. „Als sich der Streit aufschaukelte, soll der Angeklagte ins Lenkrad gegriffen haben“ , verweist Gerichtssprecher Jan Schulte auf die Anklageschrift.
Der 24-jährige angeklagte Hagener bestreitet das jedoch heftig. In seiner Einlassung behauptet er, das kleine, überfüllte Auto sei ohne sein Dazutun von der Fahrbahn abgekommen. Als es auf die Leitplanke zuschoss, habe er ins Lenkrad gegriffen, um einen schweren Unfall zu verhindern.
Vor Gericht wurden gestern eine Frau (21) und ein Mann (21) als „Zeugen vom Hörensagen“ vernommen. Sie wollen in einer Cocktailbar das Gegenteil gehört haben: Einer der herausgeschleuderten Mitfahrer habe behauptet, der Beifahrer habe im Streit ins Lenkrad gegriffen, erklärten sie gestern.
Was wirklich im Auto geschah, bevor es zum Unfall kam, will das Gericht am nächsten Verhandlungstag am Freitag, 17. Juli, weiter aufklären. Dann soll auch das Urteil fallen.