Hagen. . Schwerer Vorwurf gegen einen Verwalter von Eigentumswohnungen in Hagen: Der 70-Jährige soll in die Kasse der Eigentümergemeinschaft gegriffen haben. Jetzt sitzt er vor Gericht.
Der 70-jährige Hohenlimburger gehört zu den Angeklagten, die sichtlich darunter leiden, abgestürzt zu sein. Er war einst ein erfolgreicher Hausverwalter, hatte durch Vollmacht Zugriff auf Konten von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, darunter auch auf die mehrerer Geschädigter aus der Feldstraße. An deren Geld soll er sich vergriffen haben, als seine Firma in eine finanzielle Schieflage geriet.
Seit gestern verhandelt die große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht gegen den Ex-Wohnungsverwalter. Angeklagt sind 111 besonders schwere Fälle von gewerbsmäßiger Untreue, begangen im Zeitraum zwischen 2005 und 2010. Taten, die länger als zehn Jahre zurückliegen, sind verjährt.
Verwaltung aktiv in die Hände genommen
Er diente acht Jahre als Zeitsoldat, bildete sich zum Techniker weiter. In die Immobilienwirtschaft geriet der Angeklagte eher zufällig. Das war 1986, als der Bauträger, bei dem er sich selbst eine Eigentumswohnung gekauft hatte, pleite ging.
Der Angeklagte nahm die Verwaltung der vier Objekte mit 32 Miteigentümern aktiv in eigene Hände, „und die Baumaßnahme konnte gerettet werden“, schwärmt er. „Mein Erfolg hat sich schnell herumgesprochen.“ Die kleine Firma mit Sitz in Iserlohn sei dann rasant gewachsen, „Jahr für Jahr“. Hatte er zunächst nur eine Hausfrau angestellt, waren es bald drei Fachkräfte. 1999 kam ein größeres Verwaltungsobjekt mit 400 Wohneinheiten hinzu, an dem er sich übernahm – und das er 2001 wieder verlor: „Ein Riesenproblem.“
Preise deckten Kosten nicht
Ins Geschäft sei er oft nur gekommen, weil er Preise nahm, mit denen er nicht mal seine Personalkosten decken konnte. Das für seinen Betrieb benötigte Geld sei einfach von den Konten der Eigentümergemeinschaft genommen worden. Das fiel jahrelang nicht auf, weil er es durch falsche Rechnungen verschleierte und Gelder hin und her schob. Der Schaden soll bei 637 000 Euro liegen.
Vorsitzender Richter Andreas Behrens hat bereits zu Protokoll nehmen lassen, dass am Ende des neuntägigen Verfahrens eine Bewährungsstrafe stehen könnte.