Hagen. Die Hagener Polizei verschärft in dieser Woche ihre Kontrollen im innerstädtischen Verkehr. Ihr besonderes Augenmerk richten die Beamten dabei auf die Blinkpflicht.

Autofahrer aufgepasst! Die Hagener Polizei verschärft in dieser Woche ihre Kontrollen im innerstädtischen Verkehr. Ihr besonderes Augenmerk richten die Beamten dabei auf eine Vorschrift, deren Einhaltung sonst eher beiläufig überprüft wird: die Blinkpflicht.

Zum Auftakt der Aktionswoche rückte Polizeidirektor Michael Hoffmann, Chef der Verkehrspolizei in Hagen, mit sechs Mitarbeitern zum Kreisverkehr neben der Volme-Galerie aus. Denn in einem Kreisel wird die Blinkpflicht nicht nur häufig missachtet, Verkehrsteilnehmer können hier auch relativ einfach angehalten und zur Kasse gebeten werden. Und so winkten die Polizisten jeden Autofahrer, der beim Verlassen des Kreisels den Blinker nicht gesetzt hatte, an den Fahrbahnrand, ließen sich Führer- und Fahrzeugschein vorzeigen und verteilten ein Knöllchen: „In der Regel kostet es zehn Euro, wenn man nicht blinkt“, erläuterte Hoffmann. Das Bußgeld könne jedoch bis auf 35 Euro anwachsen, falls der Blinkmuffel durch sein Fehlverhalten eine gefährliche Situation heraufbeschworen habe.

Und genau das sei der eigentlich Grund für die Aktionswoche, so Hoffmann: „Ich bin fest davon überzeugt, dass regelmäßigeres Blinken die Zahl der Unglücke wesentlich reduzieren würde.“ Seit Jahren beobachte die Polizei, dass immer weniger geblinkt werde: „Eine richtige Unsitte ist das geworden.“ Ein Blick in die Statistik des Jahres 2014 zeigt, dass Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren inzwischen die Hauptursache für Unfälle, bei denen Menschen verletzt werden, sind. Für Hoffmann eine ebenso vermeidbare wie nachvollziehbare Entwicklung: „Wer rechtzeitig und deutlich blinkt, erhöht, etwa beim Anhalten, die Reaktionszeit der hinter ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer.“ Damit könne sicherlich mancher Auffahrunfall verhindert werden. Beim Abbiegen dagegen beschwöre der fehlende Blinker Fehleinschätzungen über die Fahrtrichtung geradezu herauf und verleite andere Fahrzeugführer zu Trugschlüssen.

Blinken auf freiwilliger Basis?

Hagens Autofahrer reagierten am Montag und Dienstag ganz unterschiedlich auf die Blink-Kon­trollen. Sie habe gar nicht gewusst, dass sie beim Verlassen eines Kreisverkehrs blinken müsse, entschuldigte sich Christel Bockau, nachdem sie gerade 10 Euro berappt hatte: „Ich dachte, das geschehe auf freiwilliger Basis.“ Stefanie Bergenthal dagegen hatte sich durch die vielen Polizisten rund um den Kreisverkehr irritieren lassen: „Da habe ich glatt vergessen, den Blinker zu setzen. Normalerweise blinke ich immer.“

Blinken wieder angewöhnen

Tatsächlich war es erstaunlich, wie viele Autofahrer trotz der überdeutlichen Polizeipräsenz (direkt neben dem Kreisel waren zwei Einsatzwagen geparkt) den Blinker ruhen ließen und sichtlich überrascht reagierten, als sie rechts ran gewunken wurden. Ziel der Aktion sei es denn auch, die Bedeutung des Blinkens in den Köpfen der Menschen zu verankern, so Hoffmann: „Damit sie sich das Blinken wieder angewöhnen – in jeder Situation, in der es notwendig und vorgeschrieben ist.“

Bein Verlassen des Kreisels muss geblinkt werden

Im Kreisel befindliche Autos haben, sofern Verkehrszeichen nicht etwas anders anordnen, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die in den Kreisel einfahren wollen.

Blinken müssen Verkehrsteilnehmer beim Verlassen des Kreisverkehrs. Dagegen ist das Blinken beim Einfahren in den Kreisel untersagt.

In anderen Ländern gelten jedoch gegebenenfalls andere Vorschriften.

Für einen Autofahrer war die Überwachungsaktion trotzdem besonders ärgerlich: Friedhelm Lipka hatte nämlich geblinkt, als er den Kreisel verließ und musste dennoch 20 Euro Strafe zahlen. Der Grund: Er war mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer unterwegs. Da kennt die Polizei in dieser Woche kein Pardon.