Hagen. . 160 000 Euro fehlten einer 90-Jährigen aus Hagen auf dem Konto. Doch die Nachbarin (37), die dafür verantwortlich war, kam vor Gericht mit einer milden Geldstrafe davon.

Am Ende fehlten der betagten Dame (90) gut 160. 000 Euro auf dem Konto. Die Nachbarin (37), die so gern auf ein Schwätzchen kam, behauptet, das Geld sei ihr von der vermögenden Rentnerin „geschenkt“ worden. „Weil ich die Einzige war, die sich um sie gekümmert hat.“ Waren es tatsächlich großzügige Geschenke – oder Veruntreuung im großen Stil?

Keine leichte Aufgabe für das Schöffengericht, das den kniffligen Fall zu entscheiden hatte. Denn die 90-Jährige im Rollstuhl ist inzwischen an Demenz erkrankt und konnte nicht mehr befragt werden. Die angeklagte Nachbarin bestritt jedoch hartnäckig, sich unrechtmäßig bereichert zu haben.

Richter: „Es war eindeutig Betrug“

Wie berichtet, waren der Frau aus Wehringhausen, die zehn Jahre lang bei der alten Dame putzte, zahlreiche Veruntreuungsfälle vorgeworfen worden. Allein im Zeitraum zwischen Oktober 2012 und Juli 2013 hatte sie Waren im Wert von 4900 Euro für sich selbst gekauft, aber mit der EC-Karte der Rentnerin bezahlt: einen Laptop, ein i-Pad, Kristallglas, acht Paar Schuhe. Auch hatte sie Bargeld vom Konto der 90-Jährigen abgehoben – insgesamt 54. 000 Euro. „Ich durfte das“, behauptete sie.

Dass sie lediglich Geschenke angenommen habe, konnte ihr das Gericht nicht widerlegen, doch in einem Fall kam es doch zu einer Verurteilung: Am 10. Juli 2014 hatte sie der alten Dame vorgelogen, dass ihre Mutter in Polen schwer erkrankt sei und dringend Geld für ein Medikament benötige. Die 90-Jährige gab daraufhin 10 .000 Euro heraus. „Es war eindeutig Betrug“, erläuterte Richter Albrecht Bogumil, „diese Sache war nur vorgespielt.“ Das Gericht verhängte 4500 Euro Strafe.