Medebach. „Moderne Medien – Chancen und Risiken“ lautete das Motto eines Vortrages in der Verbundschule Medebach. Kriminalhauptkommissar Stefan Didam von der Polizeilichen Beratungsstelle für Kriminalprävention und Opferschutz aus Meschede klärte die zahlreichen Zuhörer über die Fallstricke im weltweiten Netz auf.

Sehr nachdenkliche Gesichter hatten die meisten Eltern nach dem Informationsabend „Moderne Medien – Chancen und Risiken“, der in der Verbundschule Medebach stattfand. Kriminalhauptkommissar Stefan Didam von der Polizeilichen Beratungsstelle für Kriminalprävention und Opferschutz aus Meschede klärte die zahlreichen Zuhörer darüber auf, was Kinder heutzutage mit ihren zumeist internetfähigen Handys für Möglichkeiten haben, wo sich Gefahren verbergen und wie schnell Straftatbestände erfüllt werden, für die auch die Eltern haftbar gemacht werden können. Bei dem mit Foto- und Videobeispielen unterlegten Vortrag wurde beklemmend deutlich, dass z.B. mit dem Filmen und Veröffentlichen einer Schlägerei im Zweifelsfall gleich fünf Straftatbestände erfüllt sind und das Einstellen von Fotos anderer Personen in ihren persönlichen Lebensbereichen wie bestimmten Wohnräumen direkt ohne Anzeige strafbar ist.

Rechtliche Falle

Bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren werden die Eltern zur Verantwortung gezogen, da sie Unterzeichner des Handy-Vertrages sind, auch bei Nutzung von Prepaid-Karten.

Der sich immer weiter verbreitende Mitteilungsdienst WhatsApp könne dabei zur rechtlichen Falle werden, so Didam. Durch die Gruppenfunktionen verbreiteten sich Nachrichten, Fotos und Videos rasend schnell und uneinholbar – für die Inhalte oder Anhänge kann der sogenannte Administrator, also derjenige, der eine Gruppe eingerichtet hat bzw. dessen Eltern, rechtlich belangt werden. Verlässt dieser Administrator eine solche WhatsApp-Gruppe, wird ein zufällig vom System ausgewähltes Gruppenmitglied neuer Administrator und damit unverhofft verantwortlich.

Immer größere Problembereiche werden sowohl für die Schulen als auch für die Polizei Themen wie Cybermobbing, also das Verleumden von anderen Personen über Handy oder Internet, und das sogenannte „Sexting“. Hierbei tauschen Jugendliche und auch Erwachsene eigene Nacktbilder aus oder stellen sie selbst ins Netz. „Fotos, die einmal im Internet waren, sind nie mehr mit abschließender Sicherheit zurückzuholen“, warnte Stefan Didam.

Drei Fälle im HSK

Auch im HSK habe es im laufenden Jahr drei Fälle gegeben, bei denen solche Fotos in ungewollten Kreisen kursierten. Der Begriff „Freund“ habe durch Foren wie Facebook, WhatsApp oder viele andere leider eine ganz neue Bedeutung bekommen. Stefan Didam empfahl allen Eltern, immer wieder genau hinzuschauen, wie und wofür die Kinder ihre Handys nutzen, Passwörter sowie Drittanbieter- und Displaysperren einzurichten und ggf. mit den Kindern einen Handy-Nutzungsvertrag abzuschließen, in dem innerhalb der Familie klar geregelt wird, wie und wofür das Handy eingesetzt werden darf: „Dem Kind gehört das Handy, Ihnen der Vertrag – im Zweifel ziehen Sie die Karte ein. Es gibt im Internet Dinge, die Sie sich alle nicht vorstellen können!“