Hagen. Thilo Krüger gegen Risse und Wilke. Arbeitskämpfer gegen Arbeitgeber. Der Montagsdemonstrant soll an Allerheiligen 2013 nicht zum Dienst erschienen sein. Er sagt, dafür müsse er gefragt werden. Sein Arbeitgeber sieht das anders. Das Gericht entschied, dass seine Abmahnung wieder zu streichen ist.
Jeden Montag kämpft Thilo Krüger in der Elberfelder Straße mit seiner Montagsdemonstration für die Rechte von Arbeitnehmern und gegen den Sozialabbau. Jetzt hat der Mann am Mikrofon für sich selbst gekämpft und einen Prozess gegen seinen Arbeitgeber, die Firma Risse und Wilke (Kaltband-Lieferer aus Iserlohn) gewonnen.
Krüger hatte eine Abmahnung erhalten, weil er zur Nachtschicht an Allerheiligen 2013 nicht erschienen war. Das betrifft die Schicht von 22 Uhr an Allerheiligen bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr. Die Abmahnung muss wieder aus seiner Personalakte verschwinden.
Seit 1984 ist der Arbeitskämpfer, der nach eigener Aussage für einen echten Sozialismus eintritt, bei Risse und Wilke beschäftigt. In seinen Augen versucht das Unternehmen schon lange, ihn loszuwerden. Als Krüger 2006 beim Kampf gegen die Einführung der Rente mit 67 in seiner Eigenschaft als IG-Metall-Vertrauensmann zum Protest aufrief, so blickt der um ihn entstandene Solidaritätskreis in einer Bekanntmachung zurück, soll ihn die Firmenleitung abgemahnt haben. Das Arbeitsgericht habe damals für Krüger entschieden. Die Abmahnung soll wieder verschwunden sein.
Krüger glaubt, man wolle ihn loswerden
„Aktuell will man eine gesundheitliche Einschränkung von mir nutzen, um mich aus dem Betrieb zu drängen“, sagt Krüger. Als Spätfolge eines Arbeitsunfalls wurde ihm vor drei Jahren eine Knieprothese eingesetzt. Lange sei Risse und Wilke nicht bereit gewesen, die Arbeit so zu organisieren, dass er weiter in seinem Beruf tätig sein könne. Mittlerweile befindet sich Krüger aber doch wieder im Betrieb.
Jetzt traf man sich vor Gericht. Krüger soll zur Nachtschicht an Allerheiligen 2013 nicht erschienen sein. Für ihn ist seit Jahren klar: „Wir werden vorher gefragt, ob wir am Feiertag arbeiten wollen.“ Sein Arbeitgeber sah das anders. Die Arbeit am Feiertag finde nicht auf freiwilliger Basis statt. Der Betriebsrat sei darüber auch informiert. Zudem habe Krüger klar und deutlich auf dem Dienstplan gestanden. Die Abmahnung sei somit rechtens. Übrigens: Zur Schicht 24 Stunden zuvor (von 22 Uhr am 31. Oktober bis 6 Uhr an Allerheiligen) war Krüger erschienen.
Urteil aus „prozessualen“ Gründen
Das Arbeitsgericht Iserlohn befand, dass die Abmahnung zu streichen sei. Die Frage, ob für Feiertagsarbeit die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen ist, war dabei nicht Streitgegenstand, sondern eigentlich, ob Krüger auf dem Dienstplan stand oder nicht. Letztlich entschied das Gericht aber aus „prozessualen“ Gründen, dass die Abmahnung zu löschen sei. „Bestimmte Argumente des beklagten Unternehmens sind in der mündlichen Verhandlung nicht richtig schriftlich geregelt worden“, erklärte die Richterin. Zu diesen Argumenten gehört ein Dienstplan, auf dem Krüger vermerkt gewesen sei.