Fröndenberg/Dortmund. Doch kein Drogen-Kiosk am Schulzentrum Fröndenberg? Angeklagter beteuert: Dort sei nichts Unerlaubtes über den Tisch gegangen. So geht es weiter.
Doch kein Drogen-Kiosk am Fröndenberger Schulzentrum? Ein 51-Jähriger ist angeklagt, im großen Stil Drogen verkauft zu haben. Er betreibt einen Kiosk in der Stadt. Hier aber sei nichts Unerlaubtes über den Tisch gegangen, beteuert der Mann im Strafprozess.
Polizei findet nicht nur Drogen - Angeklagtem drohen über zehn Jahre Haft
Ein 51-jähriger Fröndenberger muss sich vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Weil die Polizei nicht nur Rauschgift, sondern auch Waffen bei ihm fand, lautet der Vorwurf bewaffnetes Handeltreiben. Es drohen über zehn Jahre Haft. Der erste Prozesstag endete ziemlich schnell (wir berichteten), nach der Verlesung der Anklageschrift zogen sich die beteiligten Juristen zu einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen zurück. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten wiegen schwer, verschiedene Drogen, auch harte, soll er in Fröndenberg verkauft haben, so die Staatsanwaltschaft. Auch in dem Kiosk, den er in der Nähe der Fröndenberger Schulen betreibt. Für Eltern wäre das sicher eine schockierende Nachricht, dass man in der Nähe der Bildungseinrichtungen auch verbotenes Rauschgift hätte erwerben können.
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Allerdings wird sich dieser Vorwurf möglicherweise nicht bestätigten. Am zweiten Prozesstag vor dem Dortmunder Landgericht kam der 51 Jahre alte Beschuldigte zum ersten Mal selber zu Wort, beziehungsweise ließ durch seinen Verteidiger eine längere Erklärung abgeben. Zentrale Punkte darin: Der Vorwurf des Drogenhandels wird eingeräumt. Aber, so erklärte der Jurist im Namen seines Mandanten: „Es sind keine Drogengeschäfte aus dem Kiosk heraus abgewickelt worden. Das war alles ehrlicher Verdienst dort.“ Und etwas später hieß es zu dem kleinen Laden ähnlich: „Hier habe ich nichts Illegales getan, es sollte alles sauber ablaufen.“ Eine Behauptung, die sich durch die Zeugenaussagen des zweiten Prozesstages womöglich bestätigen, zumindest aber erstmal nicht widerlegen lässt.
Eine Handvoll Polizeibeamtinnen und -beamte waren geladen, die allesamt in die Ermittlungen gegen den Fröndenberger involviert sind. Einer davon, der an der Durchsuchung des Kioskes im Herbst letzten Jahres beteiligt war, berichtete dem Schöffengericht, dass in dem Ladenlokal keine verbotenen Substanzen gefunden wurden. Das unterstrichen er - wie auch andere Polizisten - auch auf die explizite Nachfrage der vorsitzenden Richterin nochmal deutlich. Auch, so einer der Polizisten, habe der Kiosk nicht wie ein typischer Umschlagort für Drogen gewirkt. Auch anderes darauf hindeutende Material sei hier nicht gefunden worden.
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Schwunghafter Handel mit Betäubungsmitteln, aber von zu Hause aus
Nichtsdestotrotz bleiben die Vorwürfe schwerwiegend, und der Beschuldigte gestand auch ein, dass er einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln betrieb. Aber eben nicht vom Kiosk aus, sondern zu Hause aus der Wohnung. Die Drogen waren überwiegend in einer nahen Garage gelagert, von da holte er sie dann nach Bedarf. An diesen beiden Orten waren die Polizeibeamten bei den Durchsuchungen schließlich auch fündig geworden. Amphetamine, Kokain, Marihuana waren da. Auch Heroin steht zur Debatte, dessen Auffinden lässt sich aber schon durch die Akten wohl nicht eindeutig belegen.
„Ich bereue mein Verhalten aufrichtig“, ließ der Angeklagte über seinen Pflichtverteidiger mitteilen. Den Verkauf habe er betrieben, um seine eigene Sucht, sprich seinen langjährigen eigenen Konsum, zu finanzieren. Die harte Droge Heroin habe er aber nie verkauft, sondern nur für den Eigenkonsum besessen. Gesundheitliche und berufliche Schwierigkeiten sowie persönliche Schicksalsschläge hätten ihn in den letzten Jahren nach Therapieerfolgen immer wieder Rückfälle erleiden lassen, beteuerte er weiter. Mehrmals saß der Mann schon in Haft, unter anderem weil er mit Komplizen eine Spielhalle überfallen hat, um mit der Beute seine Sucht zu finanzieren. Ansonsten wollte er von den einzelnen Verkäufen aber nicht weiter berichten.
Angeklagter sitzt weiterhin im Gefängnis, Prozess wird fortgesetzt
Nach der Hausdurchsuchung und dem großen Drogenfund sitzt der 51-Jährige nun wieder im Gefängnis. Er möchte eine Therapie machen. Eine erneute Gefängnisstrafe scheint wahrscheinlich, gerade angesichts der Vorgeschichte, auch wenn etwa das Geständnis strafmildernd wirken könnte. Aber: Im Besitz des Mannes wurden auch Schlagstöcke, Baseballschläger und Co gefunden, sowie Waffen. Eine davon war nach einem Gutachten auch schussbereit, sodass hier nun ein bewaffnetes Handeltreiben im Raum steht. Auch wenn er diese, so beteuert es der Angeklagte, nur zur Selbstverteidigung gehabt hätte und er sonst Waffen nur als Sammlerstücke in seiner Wohnung habe.
Bis zu einem Urteil sind aktuell noch zwei weitere Termine angesetzt, auch soll ein Gutachter noch den 51-Jährigen einschätzen, was seine Sucht beziehungsweise eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit betrifft.