Fröndenberg. Ein Bürgerantrag listet massive Mängel am Schulhof der Gesamtschule Fröndenberg auf. Teilweise bestehe ein Sicherheitsrisiko für die Schüler.
Es gibt massive Kritik am baulichen Zustand des Außenbereichs der Gesamtschule Fröndenberg. In einem Bürgerantrag – der mutmaßlich von einem Schüler formuliert ist – wird demnach eine ganze Reihe an Maßnahmen aufgelistet, die notwendig sind, um den Schulhof wieder in einen „geeigneten Zustand“ zu versetzen.
Sanierung schnellstmöglich
Der Bürgerantrag, der in der kommenden Woche im Hauptausschuss auf der Tagesordnung steht, kritisiert vor allem, dass im Zuge der „Phase Null“, also der Neugestaltung der GSF-Räumlichkeiten, das Außengelände gänzlich außen vor gelassen wird. Eine Umgestaltung würde demnach erst nach dem Innenbereich möglich. Laut Antragssteller bedeute dies, dass der Schulhof erst „im Jahr 2027 oder später“ bearbeitet werden könne. „Dies ist leider, meines Erachtens nach, viel zu spät“, heißt es dort. Damit sich vor eben jenem Datum etwas tut auf dem Schulhof, zählt der Antragssteller gleich mehrere Punkte auf, an denen er den aktuellen Zustand festmacht.
Verwaltung weist Vorwürfe entschieden zurück
Bauamtsleiter Martin Kramme widerspricht der Kritik: „Unsere Hausmeister kontrollieren die Verkehrssicherheit des Geländes täglich.“
Der Schulhof soll erst nach dem Innenausbau saniert werden. Grund hierfür ist die Belieferung und der Abtransport von Baumaterial. Nach der „Phase Null“ soll der Schulhof in den Fokus rücken.
Der Zustand einzelner Bänke und Tische sei zwar nicht optimal, aber nicht so schlimm, wie dargestellt.
Konkret werden im Bürgerantrag folgende Punkte kritisiert:
Die Trennmauer, die beide Schulhofebenen voneinander trennt, sei marode. Risse im Mauerwerk und verrostete Geländer bilden demnach eine Gefahr für die Schüler.
Der Ascheplatz sei „übersät“ mit spitzen Steinen, welche „das Fußballspielen auf ihm zu einer gesundheitlichen Gefahr für die Schüler werden lässt“. Ferner wird nicht nur der Austausch des Bodenbelags angeregt, sondern gleichzeitig eine Erhöhung des Ballfangzaunes.
Die Kletterwand solle „bis zu ihrer Neugestaltung vorübergehend stillgelegt werden“.
Ein Wunsch ist zudem die Überdachung vom Hauptgebäude zur Toilettenanlage. „Dass man durch den Außenbereich gehen muss, um zur Toilette zu gelangen, ist nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert der Bürgerantrag. Zudem müsse der Inklusion Rechnung getragen werden. Ein behindertengerechter Zugang zum Schulhof sei nicht vorhanden. Die Idee: Die kleine Treppe, die Rollstuhlfahrer oder gehbehinderte Menschen derzeit aufhält, solle mit einem Treppenlift oder Rampe ausgestattet werden. Und ein Kuriosum führt der Antragssteller in diesem Zusammenhang an: Die Container, die für die Dauer des Umbaus der Innenräume als Ersatz-Klassenzimmer genutzt werden, seien nicht zu erreichen, „da man hierfür den Schulhof überqueren muss“.
Dringende Maßnahmen bis 2020
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Der Antrag selbst enthält Maßnahmen, die aus Sicht des Bürgers „vor dem nächsten Sommer im Jahr 2020 abgeschlossen“ werden sollten.
Da sind zum einen Sitzmöglichkeiten mit Tischen, um das Arbeiten im Außenbereich zu ermöglichen, da das Hauptgebäude im Sommer oft zu warm sei. „Die Klimaanlage des Gebäudes ist aus Kosten- und Klimagründen keine Option.“ Gerade Tische seien Mangelware auf dem Schulhof. Diese seien – wenn überhaupt vorhanden – in einem sehr schlechten Zustand. Durchgefaultes Holz und fehlende Tischplatten stellten ein Problem dar. Der Antragssteller bringt mehrere „Tischgruppierungen für jeweils 30 Personen“ ins Gespräch. Parallel dazu sei ein Sonnenschutz wünschenswert.
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Im Zuge des Neubaus der Bücherei und einem neuen Zugang vom Schulhof würden zusätzlich Tischtennisplatten als Spielgeräte wegfallen. Diese sollten an anderer Stelle wieder aufgebaut oder durch neue Spielmöglichkeiten ersetzt werden.
Bauamtsleiter Martin Kramme zeigt sich irritiert ob des Antrags. „Wir kommen unserer Verkehrssicherungspflicht wie auch bei Straßen, Bäumen und Spielplätzen nach.“ Prinzipiell seien Verbesserungen und Anregungen gern gesehen. Anders verhalte es sich aber mit „substanzloser Kritik“ eines Schülern, der mit der rechtlichen Thematik nicht vertraut sei. Die Herrichtung des Außenbereichs sei für die Zeit nach der „Phase Null“ vorgesehen, nämlich dann, wenn Baufahrzeuge nicht mehr über das Gelände rollen müssen. „Für die vollständige Überplanung ist es nicht der richtige Zeitpunkt“, betont Kramme. Gleichwohl sei es möglich, kurzfristig einige neue Sitzbänke zur Verfügung zu stellen.
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