Gevelsberg. Schwerer Unfall mit Absicht? Ein Mann (26) aus Gevelsberg steht vor Gericht. Es geht dabei auch um die Frage der Schuldunfähigkeit.

War ein heute 26 Jahre alter Mann schuldunfähig, als er auf der Haßlinghauser Straße in Gevelsberg einen schweren Unfall mit mehreren Verletzten verursachte oder nicht? Die Frage muss das Schwurgericht des Landgerichts Hagen ab Dienstag, 4. Juni, in einem Sicherungsverfahren beantworten. Dabei geht es um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Unfall, um den es geht, liegt fast zwei Jahre zurück.

Zwei Autos waren am Dienstagmorgen, 12. Juli 2022, auf Höhe der Hausnummer 213 - ein Stück weit neben der früheren Hünninghaus-Brache - frontal zusammengestoßen. Dabei zogen sich drei Personen zum Teil schwere Verletzungen zu, wie die Feuerwehr Gevelsberg zu dieser Zeit berichtete - der von der Polizei als Verursacher ausgemachte Fahrer und zwei Personen aus dem anderen Fahrzeug, ein Mann und eine Frau. Alle drei kamen per Rettungswagen in nahe gelegene Krankenhäuser. Auch ein Rettungshubschrauber war im Einsatz.

Wie es sich schon damals aus Sicht der Polizei darstellte, soll der Verursacher mit seinem Fahrzeug in den Gegenverkehr gezogen sein. Davon geht auch die Staatsanwaltschaft aus, sie wertet den Vorfall als versuchten Mord.

Fahrer mit psychischer Erkrankung

„Ob das Tatgeschehen, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, tatbestandlich als versuchter Mord zu bewerten ist, wird ebenso in der Hauptverhandlung zu klären sein, wie die Frage, unter welcher psychischen Erkrankung der Beschuldigte leidet“, heißt es im Vorfeld des Verfahrens vonseiten des Hagener Landgerichts. Dieser habe nämlich eine Exploration durch einen Sachverständigen bisher abgelehnt - wozu er nach der Strafprozessordnung auch das Recht habe.

Mehrere Verhandlungstage

Für die öffentliche Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht des Landgerichts Hagen sind folgende Termine vorgesehen: 4. Juni, 7. Juni, 14. Juni, 17. Juni und 20. Juni, jeweils 9.30 Uhr.

Das Schwurgericht muss klären, ob der heute 26-jährige Gevelsberger wegen der im Raum stehenden psychischen Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich und aus diesem Grund in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Dabei spielt Paragraph 63 des Strafgesetzbuches eine Rolle, gemäß dem ein Gericht eine solche Unterbringung anordnen kann, sollten infolge des Zustandes einer beschuldigten Person weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sein.

Tod der anderen in Kauf genommen?

Laut Landgericht wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte in diesem Fall seinen Wagen in suizidaler Absicht beschleunigt und anschließend in das entgegenkommenden Auto gelenkt haben soll. „Den Tod der Insassen des entgegen kommenden Autos, die durch den Zusammenstoß Rippenfrakturen und Prellungen erlitten haben und über Monate unter starken Schmerzen gelitten haben sollen, soll er dabei in Kauf genommen haben“, heißt es dazu in einer entsprechenden Mitteilung.

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Das Gericht spricht aber auch von der vorläufigen Einschätzung eines Sachverständigen. Der gehe davon aus, dass auch unabhängig von bisherigen Ermittlungen und Erkenntnissen über den Gesundheitszustand des Beschuldigten alle in Betracht kommenden Diagnosen zu einer Schuldunfähigkeit führen. Der Angeklagte ist strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten und befindet sich laut Gericht derzeit auf freiem Fuß.

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie erreichen sie unter 0800/111-0-111 und 0800/ 111-0-222 oder auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.

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