Ennepe-Ruhr-Kreis. Ohne Einbürgerungstest keine deutsche Staatsbürgerschaft. Doch wie schwer ist, ihn zu bestehen? Unsere Redaktion hat es ausprobiert.
In Deutschland geboren und aufgewachsen und mit Eltern und Großeltern, die ihre Wurzeln ebenfalls in Deutschland haben, bin ich von Geburt an deutsche Staatsbürgerin. Ich musste mich daher nie mit den bürokratischen Maßnahmen einer Einbürgerung in Deutschland auseinandersetzen. Viele ausländische Mitmenschen müssen sich aber genau damit befassen, wenn sie sich nach einer gewissen Zeit als deutsche Staatsbürger bezeichnen möchten. Dass dieser Prozess mit einigen Hindernissen verbunden ist, denke ich mir. Spannend finde ich die Frage, wie kompliziert diese Schritte für mich als Deutsche wären. Also mache ich den Selbstversuch.
Warum deutscher Staatsbürger werden?
Direkt zu Beginn möchte ich für mich klären, welche Vorteile ich als deutsche Staatsbürgerin überhaupt habe. Das sind einige: Freie Berufswahl, das Recht zu wählen, Reisefreiheit, gleichzeitige EU-Bürgerschaft oder der lebenslang gesicherte Aufenthalt in Deutschland.
Eine gute Nachricht vorab: Die Einbürgerung ist unbefristet. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, behält sie – solange, bis man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt oder auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet. Doch: Wer darf sich eigentlich einbürgern lassen? Die Bundesregierung gibt Auskunft: Eine Einbürgerung ist in meinem Fall möglich, weil ich zum Beispiel die deutsche Sprache spreche, ich meine Identität nachweisen kann und seit mehr als acht Jahren in Deutschland lebe, ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreite und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland habe. Die erste Hürde ist für mich damit überwunden.
Seit Jahresbeginn kann eine Einbürgerung nun schon nach fünf Jahren statt wie bisher nach acht Jahren oder aufgrund besonderer Integrationsleistungen sogar nach drei Jahren erfolgen. Sind daran strengere Bedingungen geknüpft? In der Broschüre „Deutsch sein? Aber klar!“, herausgegeben von „Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ steht: Durch ein Ehrenamt oder besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen kann die Einbürgerung früher genehmigt werden.
Von einem Sprachtest ist die Rede. Gut, den bestehe ich locker. Deutsch zu sein erfordert aber auch, die höchsten Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen, lese ich. Wer also gegen Werte wie die Würde und Gleichheit der Menschen oder gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau handelt, darf nicht eingebürgert werden.
Einbürgerungstest
Nun von der Theorie in die Praxis: Ich muss zuallererst einen Antrag auf Einbürgerung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde meiner Stadt stellen. Für die Einbürgerung von Ausländern in den Städten Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal ist der Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig. Genauer gesagt, die Ausländerbehörde an der Rheinischen Straße 41 in Schwelm.
Da ich älter als 16 Jahre bin, darf ich den Antrag selbstständig stellen. Als schwierigsten Punkt im ganzen Prozedere sehe ich den Einbürgerungstest an: Dabei werden Prüfungsfragen zur deutschen Geschichte, Kultur und Gesellschaft gestellt. Den Test bietet die VHS Ennepe-Ruhr-Süd an, dafür muss ein Termin vereinbart werden.
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Mal sehen, was von meiner Schulzeit im Gedächtnis geblieben ist. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet mit einem Online-Testcenter die Möglichkeit, sich auf die Tests „Leben in Deutschland“ und „Einbürgerungstest“ vorzubereiten. Ganze 310 Fragen erwarten mich. Zehn Fragen zum Bundesland NRW, die übrigen 300 beziehen sich allgemein auf Deutschland. Gefragt wird zum Beispiel: Was hat jedes deutsche Bundesland? Mit welchen Worten beginnt die deutsche Nationalhymne? Zu welcher Versicherung gehört die Pflegeversicherung?
60 Minuten habe ich zur Beantwortung Zeit, es stehen verschiedene Antwortmöglichkeiten zur Auswahl. Ich klicke mich querbeet durch die Probefragen und bin überrascht: Wenn die Fragen so weitergehen, sollte ich gute Chancen haben, zu bestehen. Der richtige Test kann aber nur vor Ort und nicht online durchgeführt werden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über verschiedene Prüfstellen in NRW.
Bearbeitung kann mehr als ein Jahr dauern
Nachdem mein Antrag geprüft und akzeptiert wurde, würde ich nun von meiner zuständigen Behörde eine vorläufige Einbürgerungszusicherung bekommen. Vorläufig, weil sie unter bestimmten Umständen auch wieder zurückgezogen werden kann. Erst nach dieser ersten Zusicherung dürfte ich meine „alte Staatsbürgerschaft“, sofern ich eine andere hätte, aufheben lassen. Welche Schritte hierfür erforderlich sind, unterliegt individuellen Bedingungen des Ursprungslands. Bestimmte Länder wie Afghanistan, Algerien oder Tunesien könnten nämlich die Aufgabe der Originalherkunft verbieten. Das erklärt, weshalb manche Umsiedler mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Öffentlich als deutsche Staatsbürgerin bekennen dürfte ich mich mit Erhalt der Einbürgerungsurkunde, die per Post nach Hause geschickt wird. Nun besäße ich auch als Migrantin alle Rechte und Pflichten einer deutschen Bürgerin. Da der gesamte Prozess von Anfrage bis Ausstellung der Urkunde mehr als zwölf Monate dauern kann, sollte die erste Kontaktaufnahme mit der Einbürgerungsbehörde also frühzeitig geplant werden.
Mein Fazit? Auch wenn ich gute Chancen hätte, den deutschen Pass wahrscheinlich in gut einem Jahr in den Händen zu halten, muss ich zugeben: Ich bin froh, diese ganze Prozedur nicht durchlaufen zu müssen.
Informationen zur Einbürgerung
Broschüre zur Einbürgerung:
„Deutsch sein? Aber klar! Wege zur Einbürgerung“ (Link zum Download der Broschüre)
Online-Vorbereitung:
Hier kann man sich online auf den Test „Leben in Deutschland“ oder den Einbürgerungstest vorbereiten.
Preise für die Einbürgerung:
Erwachsene: 255 Euro
Minderjährige Kinder: 51 Euro