Ennepe-Ruhr. Wer im Ennepe-Ruhr-Kreis Trinkwasser aus einem eigenen Brunnen beziehen möchte, muss ein paar Dinge beachten. So geht es.

Im Brunnenverzeichnis des Ennepe-Ruhr-Kreises werden derzeit rund 750 Grundwasserentnahmen (Brunnen) geführt. Die meisten davon werden privat genutzt. Die Kreisbehörde teilt mit, dass aufgrund der Bodenbeschaffenheit in dieser Region meist tief ins Erdreich gebohrt werden muss. Den Brunnen sollte eine Fachfirma installieren. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht, dafür gibt es andere Vorgaben.

Zum Hintergrund

Wer einen Trinkwasserbrunnen für den Eigenbedarf betreibt, braucht keine Erlaubnis, muss den Brunnen aber beim Ennepe-Ruhr-Kreis melden. Erlaubnisfrei ist die Entnahme von Grundwasser für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs sowie für einzelne Haushalte. Wird mehr als ein Haushalt mit Grundwasser versorgt, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich – und zwar von der Unteren Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises. „Dies ist bei knapp 100 privaten Trinkwasserbrunnen im Kreis der Fall“, so die Behörde. Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind insgesamt zehn landwirtschaftliche Brunnenanlagen bekannt, für vier von diesen wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

Eine Vorgabe ist auch, dass laut Trinkwasserverordnung nicht mehr als 10 m³ Trinkwasser pro Tag entnommen werden dürfen. Alles andere wäre gewerblich und dann bräuchte man eine Genehmigung. Das Gesundheitsamt begeht die Anlagen alle drei bis fünf Jahre, die Betreiber müssen dem Gesundheitsamt jährlich Trinkwasseruntersuchungsergebnisse vorlegen.

Mögliche Sondernutzungen

Des Weiteren bedarf auch das Entnehmen von Grundwasser „in geringen Mengen und zu einem vorübergehenden Zweck“, wie zum Beispiel für die jahreszeitliche Gartenbewässerung, keiner Erlaubnis oder Bewilligung. Sofern mit dem Wasser jedoch auch andere Grundstücke versorgt werden, ist hierfür wieder eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Brunnen zur Gartenbewässerung

Im Brunnenverzeichnis der Unteren Wasserbehörde werden derzeit 18 Brunnen zur Gartenbewässerung geführt, die allesamt erlaubnisfrei sind. „Grundsätzlich kann für Brunnen zur Gartenbewässerung und für den landwirtschaftlichen Betrieb im Ennepe-Ruhr-Kreis festgestellt werden, dass der Umfang dieser Nutzung gegenüber anderen Regionen in NRW (Niederrhein, Münsterland) deutlich geringer ist und nur einen sehr geringen Anteil an der gesamt genehmigten Entnahme ausmacht“, teilt die Kreisbehörde mit.

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Gründe hierfür könnten sein, dass die Region vermutlich immer noch über recht viel Niederschlagswasser verfügt und dass Brunnenbohrungen aufgrund der Geologie zumeist sehr aufwendig und somit teuer seien. Oftmals seien sehr tiefe Festgesteinsbohrungen notwendig, und die würden sich für den privaten Gartenbesitzer oftmals nicht lohnen (siehe Infobox).

Entwicklung beim Brunnenbau

Bei den Zahlen für erlaubnisfreie Nutzungen geht die Untere Wasserbehörde von einer gewissen Dunkelziffer aus, da die Anzeigepflicht für solche Brunnen erst seit einigen Jahren gegeben ist. Gerade seit langem bestehende Brunnenanlagen würden nur selten „nachgemeldet“. Fest steht, dass seit 2010 bei der Unteren Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises 46 Brunnen neu angezeigt wurden. Hiervon dienten drei für landwirtschaftliche Zwecke und zwei der Gartenbewässerung.

Ausblick

Die Anfragen zu privaten Brunnenanlagen seien in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis macht deutlich, dass aber auch auf weitere Maßnahmen zur Schonung der Wasserressourcen gesetzt werden soll, zum Beispiel durch das Sammeln von Regenwasser. Die Behörde geht zudem davon aus, dass die Erlaubnisfreiheit beim privaten Brunnenbau aufgrund des Klimawandels zukünftig vom Gesetzgeber angepasst oder eingeschränkt werden könnte.