Ennepetal. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen, er legt der Polizei aber den gültigen Führerschein vor: Ein Gericht hat sich mit dem kuriosen Fall befasst.

Anfang 2020 wurde einem inzwischen 73-Jährigen wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen. Seither hat der Mann die Erlaubnis auch nicht zurückbekommen. Das hielt den Rentner allerdings nicht davon ab, sich trotzdem mit Pkw im Straßenverkehr zu bewegen. Am 17. November 2022 wurde er auf der Milsper Straße in Ennepetal erwischt.

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Er legte der Polizei einen Führerschein von 1984 vor und behauptete, dieser sei gültig. Er habe extra beim Straßenverkehrsamt nachgefragt. Das stimmte auch soweit. Allerdings hatte der 73-Jährige „vergessen“, anzugeben, dass er gar keine Fahrerlaubnis hat. Die war ihm ja schließlich 2020 entzogen worden.

Eigentlich wäre sein Führerschein 2020 eingezogen worden. Der Ennepetaler hatte aber angegeben, ihn verloren zu haben. Als das Dokument plötzlich wieder aufgetaucht war, hatte der Senior es nicht etwa – wie verpflichtet – abgegeben. Nein, er benutzte ihn einfach.

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So auch am 3. Dezember 2022, als er abermals ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde. Dieses Mal in Schwelm. Für diese beiden verbotenen Fahrten musste sich der Senior im Amtsgericht Schwelm der Strafrichterin stellen.

Er versuchte, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem er angab, davon ausgegangen zu sein, fahren zu dürfen. Schließlich hätte das Straßenverkehrsamt seinen Führerschein ja für gültig erklärt. „Bis 2033“, betont der Ennepetaler.

Das gültige Dokument nütze ohne Fahrerlaubnis aber nichts, so die Richterin. Der Angeklagte habe beim Verkehrsamt schlicht und ergreifend verschwiegen, dass er seine Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol im Straßenverkehr verloren hatte.

„Da habe ich wohl etwas falsch verstanden“, will der Angeklagte das Ganze abtun. Doch das gelingt ihm nicht. „Sie wussten ganz genau, dass Sie nicht fahren durften“, ist die Vorsitzende sicher.

Sie verurteilt den Rentner, der von etwa 1000 Euro im Monat lebt, zu 75 Tagessätze zu je 30 Euro (2250 Euro). Obendrauf gibt es noch zwölf Monate Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

„War ein Fehler von mir“, gibt der 73-Jährige am Ende kleinlaut zu.