Schwelm. Wegen einer Affäre setzt sich eine Schwelmerin (30) betrunken hinters Steuer und wird erwischt. Wie es dazu kam, wurde ein Fall fürs Gericht.
Was eine 30 Jahre alte Frau aus Schwelm am 26. November vergangenen Jahres erlebt, ist wohl der Alptraum eines jeden, der sich in einer Beziehung befindet.
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Die Frau besucht ihre damalige Lebensgefährtin. Sie freut sich auf ein romantisches Abendessen. Plötzlich klopft es an der Wohnungstür. Draußen steht ein Mann. Zunächst denkt sich die Schwelmerin noch nichts dabei. Als ihre Freundin ihr dann allerdings offenbart, dass es sich bei dem Herrn um ihre Affäre handelt, kann die 30-Jährige es nicht fassen. Hals über Kopf setzt sie sich in ihren Wagen und tritt den langen Heimweg an. Während der Fahrt trinkt sie eine halbe Flasche Wein. Kurz vor ihrem Zuhause in Schwelm wird die Frau von der Polizei gestoppt.
Ein anderer Verkehrsteilnehmer war auf der B 229 hinter der 30-Jährigen hergefahren. Er hatte die Polizei alarmiert, um zu berichten, dass die Frau viel zu schnell war, Schlangenlinien fuhr und einige Beinaheunfälle verursacht hätte. Die Beamten stellen einen Promillewert von 0,61 bei der Angehaltenen fest. Diese findet sich daraufhin auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwelm wieder.
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Trunkenheit im Verkehr lautet der Vorwurf. Sie gibt sofort zu, Wein getrunken zu haben. Dass sie durch die Alkoholisierung Schlangenlinien gefahren sei, bestätigt die Angeklagte nicht. Sie erklärt ein mögliches, auffälliges Fahrverhalten damit, dass sie beim Fahren nach der Weinflasche gegriffen und Zigaretten gesucht habe. Dabei hätte sie das Lenkrad wohl etwas verrissen.
Sie zeigt sich überrascht über die hohe Promillezahl. Das hätte sie nicht erwartet. Vielleicht hab es daran gelegen, so die Angeklagte, dass sie an dem Tag wenig gegessen hatte und sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden habe.
Der Mann, der am Tattag hinter der Frau hergefahren war und die Polizei alarmiert hatte, sollte als Zeuge im Prozess aussagen. Er erscheint aber nicht. Zu einem Fortsetzungstermin soll der Zeuge nun polizeilich vorgeführt werden.