Schwelm. Beim Bau des Schwelmer Beachvollyball-Feldes ist nicht alles rechtmäßig gelaufen. Jetzt bekommen Stadt und Bürgermeister Stephan Langhard Ärger.

Die Worte, die Linken-Fraktionsvorsitzender Jürgen Feldmann wählt, sind deutlich: „Die Verwaltung hat bei der Errichtung des Beachvolleyballfeldes in mehreren Punkten bewusst rechtswidrig gehandelt.“ Ein schwerer Vorwurf, der sich auf einen Vorgang bezieht, der vordergründig als versäumte Formalität erscheint, der aber aus Sicht der Linken exemplarisch dafür steht, wie Entscheidungen in Schwelm getroffen werden. Der Ennepe-Ruhr-Kreis als Kommunalaufsicht stellt zumindest klar: Bürgermeister Stephan Langhard und seine Verwaltung hätten zwei Entscheidungen so nicht treffen dürfen.

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Der Ärger entbrennt um den Bau der Beachvolleyballanlage an der Rennbahn, die neben 90.000 Euro aus Landesmitteln und 20.000 Euro aus der Jubiläumsspende der Sparkasse auch mit 20.000 Euro aus dem Bürgerbudget gefördert worden war. Zwei Dinge stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis als Aufsichtsbehörde zweifelsfrei fest, wenn es um die Beschlüsse zu der Anlage geht.

Im Ältestenrat besprochen

Erstens: Bürgermeister Stephan Langhard hätte den Pachtvertrag mit dem Schwelmer Sportclub nicht eigenmächtig schließen dürfen. Die Politiker des Sportausschusses hätten vorher dazu beraten und einen formal korrekten Beschluss auf den Weg bringen müssen. Zweitens: Ebenso hätte der Sportausschuss beschließen müssen, dass die 20.000 Euro aus dem Bürgerbudget für diese Anlage verwendet werden. An beiden Entscheidungen ist der Ausschuss allerdings nicht beteiligt worden.

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Die Sache wurde lediglich im Ältestenrat der Stadt am 28. September 2021 besprochen, anschließend dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 7. Februar 2022 davon berichtet. „Unabhängig davon, dass es sich beim Ältestenrat nicht um ein Beschlussgremium handelt, hat damit nicht das zuständige Gremium getagt“, macht die Kommunalaufsicht deutlich, dass weder der Beschluss noch der Pachtvertrag auf dem rechtlich korrekten Weg das demokratische System durchlaufen haben. „Die Linke hatte in der Sitzung verlangt, dass ein ordentlicher Beschlussvorschlag erarbeitet wird und die Beschlussfassung dann im Rahmen der nächsten Ratssitzung erfolgen soll, dies lehnten die Verwaltung, SPD, CDU, Grüne, BIZ und SWG/BfS unter fadenscheinigen Begründungen ab“, teilt die Linke mit.

Linke hätten früher rügen müssen

Doch auch die Partei bekommt vom EN-Kreis deutlich mit auf den Weg gegeben, dass sie lange vor ihrer Beschwerde nach dem Grundsatz der Organtreue hätte handeln müssen. Heißt: Die Linke hätte bereits im Sportausschuss beziehungsweise im Ältestenrat die Vorgehensweise der Verwaltung rügen müssen, damit die entsprechenden Gremien darauf hätten reagieren können. So bleibt bei der Beachvolleyballanlage alles wie beschlossen und längst auch umgesetzt.

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Doch um eine Rückabwicklung der Beachvolleyballanlage ist es den Linken nach ihrer Aussage auch nie gegangen: „Es geht uns auf keinen Fall darum, sportliche Aktivitäten zu behindern, im Gegenteil, wir unterstützen den Vereinssport als wichtiges Glied in unserer Gesellschaft. Dies muss aber, vor allem wenn die Stadt mit betroffen ist, auf rechtlich einwandfreie Art und Weise geschehen, dies ist vor allem auch für die Vereine wichtig, um ihnen rechtliche Sicherheit zu geben“, sagt Kai Halbe, Vertreter der Linken im Sportausschuss.

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Bürgermeister Stephan Langhard reagiert auf das Schreiben der Kommunalaufsicht, die die Linken eingeschaltet hatten, auf Nachfrage der Redaktion wie folgt: „Die Stadt Schwelm hat sich mit diesem Thema in zwei Sitzungen des Sportausschusses ausführlich befasst und die Verwaltung hat dabei ein klares Einvernehmen wahrgenommen. Wir danken dem Ennepe-Ruhr-Kreis als Aufsichtsbehörde, der uns nun auf die berechtigte Kritik der Fraktion Die Linke zum Verfahren hin, zu Recht darauf hinweist, dass es in dieser Angelegenheit auch eines formalen Beschlusses bedurft hätte. Wir werden dies selbstverständlich zukünftig beachten.“

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