Schwelm. Bei der Haus-Explosion in Bochum-Linden kam eine Frau ums Leben. Nun reagiert die Stadt Schwelm auf das tragische Unglück.
Die Stadt Schwelm reagiert auf die Explosion eines Wohnhauses am 10. Januar dieses Jahres in Bochum, bei der unter anderem die 61-jährige Hausbesitzerin ums Leben kam. Ihr 35 Jahre alter Sohn konnte sich aus den Trümmern befreien und kam ins Krankenhaus.
Nur wenige Tage nach dem dramatischen Vorfall, verkündete Schwelms Bürgermeister Stephan Langhard in der Sitzung des Hauptausschusses am 12. Januar, dass sogenannte Trenching- und Spülbohrverfahren in der Kreisstadt nicht mehr erlaubt sind. Diese Vorgabe gelte ab sofort und für bislang unbegrenzte Zeit. Zur Info: Das Spülbohrverfahren wird oftmals beim grabenlosen Leitungsbau angewendet. Denn mit dieser Technik können Rohrleitungen unterirdisch verlegt werden, ohne dazu einen Graben ausheben zu müssen. Die Bohrungen können mehrere hundert Meter lang sein. Dadurch wird der Arbeitsaufwand deutlich verringert. Dieses Verfahren soll auch nahe des Unglücksorts in Bochum angewendet worden seien. Die Ermittler vermuten, dass während der Spülbohrtechnik eine Gasleitung unwissentlich beschädigt wurde, das Gas ausströmte und anschließend die Explosion verursachte.
Stand in Schwelm
In der Kreisstadt betrifft die neue Regelung derweil zwei Baustellen, bei denen es bereits bestehende Aufbruchgenehmigungen gibt. Diese Genehmigungen der betroffenen Unternehmen Telekom und Plus Net wurden daher in der vergangenen Woche durch einen Änderungsbescheid dahingehend ergänzt, dass Aufbrüche im Trenching- und Spülbohrverfahren im Stadtgebiet grundsätzlich nicht zugelassen sind, erklärt Heike Rudolph, Pressesprecherin der Stadt Schwelm. „Als Begründung wurde auf die erhöhte Gefahr von Beschädigungen des Leitungssystems sowie auf das aktuelle Schadensereignis in Bochum und auf die in Schwelm bestehende Leitungstrassendichte hingewiesen.
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Geregelt wurde auch, dass im Einzelfall auf Antrag und unter Vorlage der Leitungspläne Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können“, sagt die Pressesprecherin auf Nachfrage der Redaktion. Zudem sei noch einmal ausdrücklich auf die Erkundigungspflicht bezüglich vorhandener Versorgungsleitungen hingewiesen worden. Diese nun geltenden Bestimmungen werden auch in alle zukünftigen Aufbruchgenehmigungen aufgenommen, betont Heike Rudolph.
Fahrlässige Tötung?
Staatsanwaltschaft ermittelt
Das Ermittlungsverfahren, das derweil bei der Staatsanwaltschaft Bochum liegt, ist noch nicht abgeschlossen. Oberstaatsanwalt Jan Oelbermann bestätigt auf Nachfrage der Redaktion, dass es aktuell acht Beschuldigte des Tiefbauunternehmens gibt. Der Verdacht: fahrlässige Tötung. Weitere Details zum derzeitigen Stand der Ermittlungen liegen der Redaktion nicht vor.
Vor knapp vier Wochen haben am Unglücksort in Bochum-Linden die Aufräumarbeiten begonnen. Diese sollten auch die Ermittlungsarbeiten voranbringen, die Staatsanwaltschaft hofft, dass so herausgefunden werden kann, wo genau die Entzündung stattgefunden habe, in dessen Zuge das gesamte Wohnhaus explodiert ist.
Ob es bereits Ergebnisse gibt, ist nicht bekannt.
Zur Erinnerung: Kurz nach dem verheerenden Unglück am 10. Januar dieses Jahres wurde schnell bekannt, dass die Explosion im Stadtteil Bochum-Linden durch ausgetretenes Gas entstanden sein muss. Doch die Ermittler stellten umgehend fest: Das Wohnhaus besaß keinen Gasanschluss und auch anschließende Messungen ergaben keinen erhöhten Gaswert am betroffenen Standort sowie in der umliegenden Nachbarschaft. Schnell geriet daher eine Essener Baufirma ins Visier der Ermittler, denn nahe dem explodierten Haus soll sich zum Unglückszeitpunkt eine Baustelle befunden haben, das Essener Tiefbauunternehmen soll an den Versorgungsleitungen gearbeitet haben – mithilfe des Spülbohrverfahrens. Spekuliert wird, dass die zuständigen Mitarbeiter der Tiefbaufirma die Arbeiten nahe der Gasleitungen ohne ausrecheichende Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt haben, sodass dabei Gas ausgetreten ist. Eine endgültige Ursache steht bis heute jedoch nicht fest.
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Für die Kreisstadt reichte diese Annahme allerdings, um umgehend auf das Unglück zu reagieren und Bauarbeiten dieser Art künftig zu verbieten, die Maßnahme fand zudem keinerlei Widerspruch seitens der Politik.
So geht Gevelsberg mit dem Thema um
Und wie sieht es in den anderen Südkreis-Städten aus? „Der Einsatz von Trenching- und Spülbohrverfahren wird immer im Einzelfall geprüft, daher besteht keine generelle Untersagung in Gevelsberg“, teilte das Rathaus der Engelbertstadt mit und weiter: „Gerade das Spülbohrverfahren bietet sich bei stark frequentierten Bereichen häufig an, da damit die Verkehrsbeeinträchtigung wesentlich minimiert werden kann“.
Sonderregelung bei der Stadt Ennepetal
Hans-Günther Adrian, Pressesprecher der Stadt Ennepetal, erklärte: „Wir haben kein pauschales Verbot. Allerdings haben wir umfassende bauliche Auflagen, die auch Sonderregelungen für Trenchingverfahren beinhalten.“ Sofern bei der Verlegung von Leitungen gemäß Telekommunikationsgesetz das Trenchingverfahren zur Ausführung kommen solle, sei mit der Stadt eine Vereinbarung zu schließen. Vor Abschluss der Vereinbarung müsse der Antragsteller die Eignung des Bauverfahrens gemäß den Bedingungen und Vorgaben für das H-Trenching nachweisen. „Bei erstmaliger Tätigkeit im Stadtgebiet Ennepetal ist im Vorfeld ein Abstimmungstermin vor Ort mit einem Vertreter der Straßen- und/oder Kanalunterhaltung hinsichtlich der einzuhaltenden Auflagen durchzuführen. Zudem sind die Antragsteller verpflichtet, sich vor Baubeginn der Tiefbauarbeiten über die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen im Baustellenbereich zu informieren“, so Adrian weiter. Derzeit würden Glasfaserleitungen im Spülbohrverfahren entlang der Holthauser Talstraße verlegt. Weitere Baumaßnahmen seien nicht bekannt oder geplant.
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Das Ermittlungsverfahren, das derweil bei der Staatsanwaltschaft Bochum liegt, ist noch nicht abgeschlossen. Oberstaatsanwalt Jan Oelbermann bestätigt auf Nachfrage der Redaktion, dass es aktuell acht Beschuldigte des Tiefbauunternehmens gibt. Der Verdacht: fahrlässige Tötung. Weitere Details zum derzeitigen Stand der Ermittlungen liegen der Redaktion bislang nicht vor. Der Staatsanwalt sagte bereits am Montag zu, Informationen zu liefern, bis Dienstagmorgen (9 Uhr) erhielt die Redaktion jedoch keine Rückmeldung.
Vor knapp vier Wochen haben am Tatort in Bochum-Linden die Aufräumarbeiten begonnen. Diese sollten auch die Ermittlungsarbeiten voranbringen, die Staatsanwaltschaft hoffte, dass so herausgefunden werden kann, wo genau die Entzündung stattgefunden habe, in dessen Zuge das gesamte Wohnhaus explodiert ist. Ob es bereits Ergebnisse der Aufräumarbeiten gibt ist nicht bekannt.
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