Schwelm. Nach der Sabotage des Zugverkehrs reagiert die Bahn auf die Berichterstattung. Interne Schreiben widersprechen offiziellen DB-Aussagen.

Nachdem diese Zeitung darüber berichtet hat, dass mit höchster Wahrscheinlichkeit Bahnmitarbeiter in die Sabotagen an den Stellwerken – unter anderem in Schwelm – verwickelt sind, reagiert die Deutsche Bahn schriftlich mit einer Pressemitteilung, in der sie ankündigt, der Berichterstattung zu widersprechen. Bei genauerer Betrachtung bliebt von diesem Widerspruch allerdings nicht viel übrig.

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„Die DB stellt dazu klar: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch und gehen in alle Richtungen“, beginnt die Mitteilung und greift exakt das auf, was die Essener Pressestaatsanwältin Marion Weise im Rahmen der Berichterstattung mitgeteilt hat. „DB-Mitarbeitende hier vorzeitig unter Generalverdacht zu stellen, grenzt an Verleumdung und wird von der DB klar zurückgewiesen“, teilt die Bahn weiter mit, wobei nie ein Generalverdacht ausgesprochen wurde, lediglich sämtliche Hinweise auf eine Beteiligung von Bahnmitarbeitern zusammengetragen worden sind.

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Spannend wird es beim letzten Satz der knappen Pressemitteilung: „Die Behauptung, DB-Mitarbeitende dürften bei Störungen nur noch in Begleitung der Bundespolizei in die Stellwerke gehen, ist schlichtweg falsch“, lässt die Bahn verlautbaren. Zum Zeitpunkt der Pressemitteilung stimmt das auch. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels allerdings nicht. Denn der Redaktion liegt ein DB-internes Schreiben mit Datum 29. Januar vor. Das ist überschrieben mit „DRINGEND! Betreten von ferngesteuerten Stellwerken bei Störungen bis auf weiteres nur unter Begleitung der Bundespolizei“ und richtet sich an Fahrdienstleiter und Techniker. Erst mit Datum 6. Februar – dem Tag der Veröffentlichung – hebt die Bahn diese Vorschrift wieder auf und informiert ihre Mitarbeiter am 7. Februar darüber. So war es schlichtweg Tatsache, dass die Mitarbeiter eine Woche nur mit der Bundespolizei in die ferngesteuerten Stellwerke durften.

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