Ennepetal. Anliegerstraße oder Durchgangsverkehr? Mit dieser Frage zur Verkehrsregelung für das Voerder Zönchen befasste sich die Politik in Ennepetal.

Anliegerstraße oder Durchgangsverkehr? Mit dieser Frage zur künftigen Verkehrsregelung für das Voerder Zönchen befasste sich der Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Verkehr in seiner jüngsten Sitzung. Die Antwort lässt noch auf sich warten, Anfang Mai will das Gremium eine endgültige Entscheidung treffen. In der Diskussion kristallisierte sich allerdings bereits eine klare Tendenz heraus.

Momentan ist das Voerder Zönchen noch eine Baustelle. Nachdem die Kanalarbeiten in dem Bereich abgeschlossen worden waren, wird die kleine ruhige Gasse im Herzen Voerdes, die eigentlich „An der Kirche“ heißt, saniert und neu gestaltet. In diesem Zuge soll auch die Verkehrsführung geändert werden.

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Eine vom Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt erarbeitete Planung sieht vor, Durchgangsverkehr vom Friedhofsweg über An der Kirche bis zur Wilhelmstraße in Form einer Einbahnstraßenregelung zu gestatten. Der untere Bereich des Zönchens zur Lindenstraße hin soll dagegen mit Pfosten für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden, weil diese Fläche um den Brunnen (der derzeit saniert wird) herum mit Sitzgelegenheiten versehen und zu einem kleinen Dorfplatz ausgebaut werden soll. Bereits eingerichtet wurden die Parkflächen in Längsrichtung an der Einmündung Lindenstraße/An der Kirche. Die geplante Verkehrsführung sei vorab sowohl mit der Verkehrsbehörde als auch mit der Polizei abgestimmt, erläuterte die Verwaltung. Vonseiten der Polizei seien keine Bedenken geäußert worden, heißt es dazu, allerdings könnte eine Einbahnstraßenregelung aufgrund des nicht vorhandenen Gegenverkehrs zum schnelleren Fahren verleiten könnten. Nach Auffassung der Verwaltung lasse die bauliche Gestaltung des gesamten Bereiches einen solchen Effekt aber nicht erwarten.

Die Linke-Fraktion setzt sich für eine erheblich stärkere Beruhigung des Verkehrs ein. Die Zufahrt zum Zönchen über den Friedhofsweg solle nur Anliegern und Radfahrern erlaubt sein, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Für Kraftfahrzeuge soll demnach ebenfalls eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Wilhelmstraße gelten, zudem sollte eine Brems- oder Kreissegmentschwelle eingebaut werden.

„Der Antrag zielt darauf ab, den Durchgangsverkehr zu minimieren“, betonte Linke-Fraktionsvorsitzende Diana Hunold-Heymann in der Ausschusssitzung. Dadurch würden auch Personen- und Sachschäden erheblich reduziert. Jürgen Hofmann (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich dem an: „Wir finden die Intention richtig.“ Er regte allerdings an, die Einrichtung einer „Fahrradstraße“ zu prüfen, auf der Radfahrer bevorrechtigt seien, und die für Anlieger frei gegeben werden könne. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Auch Thomas Wegner (CDU) befürwortete die Anliegerregelung. Eine von den Linken kurzfristig vorgelegte Änderung ihres eigenen Antrags, wonach auch für Radfahrer die Einbahnstraßenregelung gelten solle, lehnte er dagegen ab. „Das wäre ja eine Rolle rückwärts, wenn wir den Radverkehr von einer Seite ausschließen. Anita Schöneberg (SPD) erklärte, dass ihre Fraktion sich dem Vorschlag der Linken anschließen könne. Sofern es zeitlich noch möglich sei, sollte die Verwaltung aber die Idee der Radverkehrsstraße noch prüfen. Der Erste Beigeordnete Dieter Kaltenbach betonte, dass dies möglich sei. Man werde auch mit der Polizei über den Vorschlag sprechen und dann für die nächste Sitzung am 3. Mai das Thema noch einmal vorlegen.

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Als einzige Fraktion sprach sich die FDP für den Verwaltungsvorschlag – also ohne Durchfahrtbeschränkung – aus. „Ich sehe den Lenkungseffekt nicht, wenn wir dort „Anlieger frei“ einrichten“, erklärte Daniel Böhler. Es bleibe Lebensrealität, dass Autofahrer die Straße dennoch nutzen würden. Seiner Meinung nach sollte es möglich bleiben, dass die Strecke in gewissen Situationen, gerade bei hohem Verkehrsaufkommen auf der Lindenstraße, als Abkürzung genutzt werden könne.

Der Ausschuss vertagte den Beschluss schließlich einvernehmlich auf den 3. Mai.