Gevelsberg. Eine 28-Jährige fühlt sich in einer Sauna in Gevelsberg belästigt, ein Mann sieht den Vorfall ganz anders. Darum glaubt ihm das Gericht nicht.

1200 Euro Geldstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen in einer Sauna in Gevelsberg, so lautet das Urteil in dem Prozess um einen 37-Jährigen, der sich bereits Ende September im Amtsgericht Schwelm verantworten musste (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, während des Saunierens eine Besucherin angeschaut und sich dabei selbst befriedigt zu haben. Der Angeklagte streitet die Tat ab.

Ende September kommt es zu keinem Urteil, weil der Verteidiger des Mannes die Polizistin, die die Geschädigte nach dem Vorfall vernommen hatte, im Zeugenstand hören will. Und so treffen die Beteiligten in einem zweiten Anlauf erneut aufeinander.

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Was die 28-jährige Saunabesucherin als eindeutig onanierende Bewegungen mit Starren in ihre Richtung sieht, erklärt der Angeklagte damit, dass er sehr stark schwitze, und deshalb über seinen Körper inklusive Penis gestrichen habe, um sich vom Schweiß zu befreien.

Richterin spricht von Schutzbehauptung

Für sie sei es keineswegs ein Entfernen des Schweißes gewesen, gibt die Wuppertalerin an. Schließlich sei das Glied des Gevelsbergers teilweise erigiert gewesen. „Es war ein Streicheln und ein Umfassen des Penis.“ Sie habe die Sauna schockiert verlassen und draußen kurz geweint.

Die Vernehmungsbeamtin, die im zweiten Anlauf gehört wird, gibt an, die Geschädigte hätte ihr gegenüber geäußert, der Angeklagte habe masturbiert und sie dabei angeguckt. Bis zuletzt bleibt der 37-Jährige dabei, keine Selbstbefriedigung vorgenommen zu haben.

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Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht und verurteilte ihn wegen exhibitionistischer Handlungen zu 1200 Euro Geldstrafe. Die Richterin macht deutlich, dass sie den Angaben der 28-Jährigen folge und die Aussage des Gevelsbergers für eine Schutzbehauptung halte: „Ich bin überzeugt, dass Sie sexuell motivierte Handlungen vorgenommen haben.“

Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Es bleibt abzuwarten, ob er Rechtsmitte einlegt. Bleibt es bei einem Urteil wäre das die 13. Eintragung im Vorstrafenregister. Bislang ist der Gevelsberger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Drogenbesitzes und Körperverletzung auffällig geworden.