Ennepetal. Die Stadt Ennepetal will die Unterhaltungspflicht für alle Gewässer des Ruhreinzugsgebietes an den Ruhrverband übertragen. Das steckt dahinter.

Die Stadt Ennepetal will die Gewässerunterhaltungspflicht an den Ruhrverband übertragen. Das betrifft alle Fließgewässer, die zum Ruhreinzugsgebiet gehören – von den drei größeren Flüssen Ennepe, Hasper Bach und Heilenbecke bis hin zu kleinen namenlosen Gewässern. Durch den Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung verspricht sich die Stadt nicht zuletzt eine Entlastung des eigenen Personals und die Möglichkeit, Projekte zur verpflichtenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) schneller abarbeiten zu können. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und anderen Institutionen wird die Stadt, insbesondere im Falle einer Störungsmeldung, weiterhin als Kommunikations- und Übermittlungsstelle dienen.

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Neuland ist eine solche Kooperation für die Stadt nicht, unterhält doch der Wupperverband bereits seit Jahren die zum Wuppereinzugsgebiet gehörenden Fließgewässer auf Ennepetaler Gebiet. Die Gesamtlänge dieser Gewässer ist allerdings weitaus kleiner als die Gewässer des Ruhreinzugsgebiets. „Da geht es um etwa 100 Kilometer Fließgewässer in unterschiedlicher Größe und Ausprägung“, berichtet Ulrich Höhl, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste und Stadtentwicklung. Bisher hatten sich Mitarbeiter der Stadt, insbesondere des Betriebshofs, um die Gewässerunterhaltung gekümmert. Dazu gehören Sichtkontrollen von Durchlässen und Verrohrungen, Beseitigung kleiner Abflusshindernisse sowie eine jährliche Gewässerbegehung mit Inaugenscheinnahme von Gewässerbett und Uferbereichen. Dies soll künftig durch den Ruhrverband übernommen und von der Stadt Ennepetal durch Zahlung einer Pauschale abgegolten werden. Weitere Arbeiten wie das Mähen von Böschungen, Erhalt und Pflege der Ufervegetation, Beseitigung von Müll, Wartung der Beschilderung und Kontrollen nach einem Hochwasser außerhalb der regulären Sichtkontrollen sollen im Rahmen eines jährlich abgestimmten Pflegeplans erledigt werden.

Auch für kleine Bachläufe wie diesen Ennepe-Zulauf im Bereich des Klutertbads besteht die Gewässerunterhaltungspflicht.
Auch für kleine Bachläufe wie diesen Ennepe-Zulauf im Bereich des Klutertbads besteht die Gewässerunterhaltungspflicht. © WP | Hartmut Breyer

Auch hinsichtlich der Investitionen zur Umsetzung der EU-WRRL und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll die Aufgabenerfüllung auf den Ruhrverband übertragen werden. Der Verband, der bereits für zahlreiche andere Städte die Gewässer unterhält, verfügt über entsprechendes Knowhow und kann auch große Projekte stringent abwickeln. Die Planungshoheit verbleibt allerdings bei der Stadt. Allerdings müssen stadtplanerische Vorhaben, die zu Veränderungen im Gewässerbereich führen, in Kooperation mit dem Ruhrverband durchgeführt werden. Der investive Aufwand wird durch die Stadt erstattet. Finanziell würde sich die Zusammenarbeit in dieser Hinsicht nicht auswirken. Ein Vorteil wäre aber, dass der Ruhrverband für selbst erbrachte Leistungen als Anstalt öffentlichen Rechts keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Die Ingenieurs- und Planungsleistungen des Verbands sind genauso förderfähig, wie sie es für die Stadt wären.

Sondersitzung des Rates am 3. November

Über die endgültige Fassung der „Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben der Gewässerunterhaltung und der Gewässerrenaturierung im Einzugsgebiet der Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Ennepetal“ soll der Rat der Stadt in einer Sondersitzung am Donnerstag, 3. November, abschließend entscheiden. In den bisherigen Beratungen von Umwelt- und Hauptausschuss wurde bereits deutlich, dass die Politik dass Vorhaben befürwortet.

Aufseiten des Ruhrverbandes muss die Verbandsversammlung, die Ende des Jahres tagt, ebenfalls noch grünes Licht geben.

In der Sondersitzung des Rates am 3. November wird es außerdem um eine weitere Vereinbarung der Stadt mit dem Ruhrverband gehen. Dann steht der Beschluss über die geplante Übertragung des städtischen Kanalnetzes auf den Ruhrverband an. Damit verbunden wäre eine Kompensationszahlung des Verbandes an die Stadt. Im Gespräch ist ein hoher zweistelliger Millionenbetrag.

Personal wird im Zuge der Übertragung der Gewässerunterhaltungspflicht nicht mitgehen. Die Betriebshofsmitarbeiter sind mit den sonstigen Aufgaben ohnehin mehr als ausgelastet. Und Johanna Hartmann, die im Rathaus vor allem für die Umsetzung der EU-WRRL und das Hochwasserschutzmanagement zuständig ist, kann sich künftig stärker auf die Wasserrahmenrichtlinie konzentrieren. „Nach dem Starkregenereignis im vergangenen Jahr war sie nur noch mit der Hochwasserthematik beschäftigt“, erklärt Ulrich Höhl. Dass der Stadt die Kapazitäten fehlen, die beiden ineinandergreifenden Felder ausreichend zu bearbeiten, sei ein wesentliches Argument für die angestrebte Aufgabenübertragung an den Ruhrverband. Johanna Hartmann werde nicht zuletzt als Schnittstelle der Stadt zum Ruhrverband fungieren.

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Die Höhe der pauschalen Vergütungen und der Stundensätze für die darüber hinaus zu erbringenden Leistungen, die die Stadt an den Ruhrverband zahlen muss, werden bis zur entscheidenden Sitzung des Stadtrats noch ermittelt. Die Vereinbarung mit dem Ruhrverband soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.