Gevelsberg. Ein Mann ist angeklagt, eine Frau in Gevelsberg bestohlen und mit ihrer EC-Karte Geld abgehoben zu haben. Im Prozess kommt es zur Überraschung.
Am 26. April vergangenen Jahres verschwindet in einer Aldi-Filiale in Gevelsberg das Portemonnaie einer Kundin. Darin befinden sich neben Bargeld auch Ausweispapiere und die Geldkarte der Frau. Als die Geschädigte den Diebstahl bemerkt und die Karte sperren lässt, ist es bereits zu spät.
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Dem Täter ist es gelungen, bei der Sparkasse in Gevelsberg 2200 Euro vom Konto der Frau abzuheben. Die Kamera im Geldautomaten nimmt den Täter bei der Abhebung auf. Die Überwachungsbilder werden veröffentlicht und es meldet sich jemand, der meint, einen 31-jährigen Wuppertaler auf dem Bild zu erkennen. Im Amtsgericht Schwelm muss sich besagter Mann wegen Diebstahls und Betruges verantworten.
„Ich habe das nicht gemacht“, sprudelt es geradezu aus dem 31-Jährigen heraus. Im Vorfeld der Verhandlung hatte er mitgeteilt, dass es einen Mann gäbe, der ihm sehr ähnlich sähe.
Dieser ist allerdings nicht auffindbar. Und so bestellt die Vorsitzende zum Verhandlungstag einen Gutachter. Der 69-Jährige soll anhand eines direkten Vergleichs mit dem Bild der Überwachungskamera herausfinden, ob es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt.
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Der Prozess endet letztlich mit einem Freispruch. Warum? Der Gutachter will sich mit seiner Kamera ausgestattet an die Arbeit machen. Dann stellt er jedoch fest, dass der Täter auf dem Bild der Überwachungskamera nicht gut genug zu erkennen ist. Ein Vergleich mit dem Angeklagten machte keinen Sinn, wird der Experte deutlich. Das Ergebnis wäre, dass er nicht sagen könnte, ob der 31-Jährige der Betrüger ist.