Gevelsberg. Ein 43-jähriger, der in Gevelsberg eifersüchtig nach seiner Ex-Ehefrau suchte, muss nun ins Gefängnis. Der Grund ist überraschend.

Als sich der Verdacht, seine Frau würde ihn betrügen, verstärkt, ist ein 43 Jahre alter Mann aus Gelsenkirchen außer sich. Obwohl er aufgrund einer Trunkenheitsfahrt in Gevelsberg seinen Führerschein verloren hat, setzt er sich am 20. Juli vergangenen Jahres in ein Auto und fährt einfach los.

Gegen 23.30 Uhr befindet er sich auf der Hagener Straße in Gevelsberg. Dort wird er angehalten und es kommt heraus, dass es sich um eine verbotene Fahrt handelt. Der 43-Jährige landet auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwelm.

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Dort lässt er über seinen Anwalt das Fahren ohne Fahrerlaubnis vollumfänglich einräumen. Inzwischen sei er von seiner damaligen Frau geschieden, erklärt der Angeklagte.

Spontantat des Gelsenkircheners

Die Vermutung des Fremdgehens, habe seinen Mandanten in eine Ausnahmesituation gebracht, führt der Verteidiger an. „Das war für ihn der Auslöser, einfach weg zu wollen. Das bereut er sehr stark.“

Wie sehr den Gelsenkirchener die ganze Situation mitnimmt, wird deutlich, als er bei der Erwähnung des Fremdgehens seiner Exfrau anfängt, zu zittern. Auch Tränen kann er nicht zurückhalten.

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Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bezeichnet die Fahrt als Spontantat, zu die sich der 43-Jährige durch familiäre Probleme hat hinreißen lassen.

Drei Vorstrafen machen es dem Gericht allerdings nicht mehr möglich, eine Geldstrafe zu verhängen. Stattdessen gibt es für das Fahren ohne Fahrerlaubnis drei Monate Haft auf Bewährung. Als Auflage muss der Mann 600 Euro an die Staatskasse zahlen. Zudem verhängt die Vorsitzende eine Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von einem Jahr.

Der Angeklagte und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklären Rechtsmittelverzicht. Damit ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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