Gevelsberg. Bei dem Frontalunfall auf der Asker Straße in Gevelsberg Ende 2021 wurden acht Menschen verletzt. Dem Verursacher wird nun der Prozess gemacht.
Am 5. Dezember vergangenen Jahres kommt es auf der Asker Straße in Gevelsberg zu einem schweren Unfall. Aus Hagen kommend ist ein 37-jähriger Autofahrer von seiner kleinen, sich auf dem Rücksitz befindlichen Tochter abgelenkt. Aus Angst, ihr Sicherheitsgurt könnte sich lösen, wendet er den Blick von der Straße ab. Nur Sekunden später kracht er frontal mit einem Wagen auf der Gegenfahrbahn zusammen.
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Darin befindet sich ein Paar, beide 33. Besonders tragisch: Die Frau ist schwanger. Nur mit großer Mühe kann sich der werdende Vater aus dem eingedrückten Fahrzeug befreien. Mit Schrecken muss er feststellen, dass er seine Partnerin nicht aus der Beifahrertür befreien kann. Dafür steht der Wagen zu dicht an der Leitplanke. Und so muss sich die Schwangere aus der Fahrertür quälen. Glücklicherweise werden keine Personen schwer verletzt. Auch nicht in den beiden Autos, die hinter dem Paar ebenfalls ineinander fahren.
Der Unfallverursacher steht völlig unter Schock, kümmert sich nicht um die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern hat nur Angst um seine Tochter. Als die Polizei am Unfallort eintrifft, stellen die Beamten Cannabis und Amphetamin im Blut des 37-Jährigen fest. Im Amtsgericht Schwelm findet sich der Mann daraufhin auf der Anklagebank wieder.
Es fällt ihm merklich schwer, über das Geschehene zu sprechen. Er gibt zu, einen riesen Fehler gemacht zu haben. Am ersten Verhandlungstag kommt das Gericht zu keinem Urteil. Aufgrund offener Bewährungsstrafen, braucht der Angeklagte möglicherweise einen Pflichtverteidiger. Die Richterin hofft, das Ganze schnell klären und das Verfahren in einem Fortsetzungstermin beenden zu können. Für eine Fortsetzung dürfen zwischen zwei Sitzungstagen nicht mehr als drei Wochen Pause liegen. Vorliegend reicht der Zeitraum jedoch nicht, die Frage eines möglichen Falles der Pflichtverteidigung zu klären. Und so kommt es zu keinem zweiten Verhandlungstag und damit auch zu keinem Urteil. Stattdessen muss der Fall nun erneut von vorn verhandelt werden.