Ennepetal. Um die Neugestaltung des Hülsenbecker Tals umsetzen zu können, räumt sich die Stadt Ennepetal ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke ein.

Um die Neugestaltung des Hülsenbecker Tals wie geplant umsetzen zu können, räumt sich die Stadt Ennepetal ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke im betreffenden Plangebiet ein. Dies geschieht über den Erlass einer Satzung.

Ein solches Vorkaufsrecht soll verhindern, dass Grundstücke an Dritte ohne Zugriffsmöglichkeit der Stadt veräußert werden können. Kurz gesagt: Hat ein Eigentümer mit einem Käufer einen Verkauf ausgehandelt, kann die Stadt aufgrund des Vorkaufsrechts bei Zahlung des vereinbarten Kaufpreises das betreffende Grundstück erwerben.

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Die Ausgangssituation ist, dass das Hülsenbecker Tal neu gestaltet werden soll: zum einen, um den Hochwasserschutz zu verbessern und die Hülsenbecke ökologisch aufzuwerten, und zum anderen, um die Parkanlage attraktiver zu machen. Im unteren Teil des Tals wird das städtebauliche Ziel verfolgt, die Flächen südlich der Mittelstraße – zwischen der Parkanlage Hülsenbecker Tal im Süden, den angrenzenden Gewerbeflächen im Westen und dem Klutertbad im Osten – als öffentliche Parkanlage zu entwickeln. Konkret vorgesehen ist, die vorhandenen Parkflächen um einen Parkplatz mit bis zu 50 Stellplätzen zu erweitern, die Tiergehege umzugestalten und eine neue Veranstaltungsfläche anzulegen. Die Anfahrt soll für Pkw wie bisher über die Straße „Hülsenbecke“ erfolgen. Zusätzlich ist eine neue öffentliche Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen der Parkanlage und der Mittelstraße vorgesehen.

Hochwasserschutz soll verbessert werden

Die Pläne für die Umgestaltung beinhalten auch, den Hochwasserschutz durch bauliche Maßnahmen zu verbessern und den ökologischen Zustand der bisher in ein gerades, tiefer gelegtes Bett gezwängten Hülsenbecke zu verbessern. In dem Zusammenhang soll auch der aktuell in Teilbereichen verrohrte Gewässerverlauf vor der Einmündung in die Ennepe offengelegt werden. Nicht zuletzt ist geplant, die an die Ennepe angrenzende Überschwemmungsfläche zu erweitern und als gesetzlich gesicherte Überschwemmungsfläche zu erweitern.

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Um das Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, fasste der Rat im vergangenen Juli den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 105 „Hülsenbecker Tal“. Um die Pläne „zügig und kostenorientiert“ umsetzen zu können, will die Stadt die benötigten Grundstücke frühzeitig erwerben. Bei einem Verkauf von Grundstücken im betreffenden Gebiet an Dritte, ohne dass die Stadt ein bevorzugtes Zugriffsrecht hat, könnte das Erreichen der von der Stadt angestrebten Entwicklungsziele erschwert und/oder verzögert werden. Dem will man mit dem Vorkaufsrecht einen Riegel vorschieben. Da ein „öffentliches Interesse“ daran bestehe, dass rechtzeitig Grundstücke erworben werden, stehe der Stadt Ennepetal nach Darstellung der Verwaltung in dem räumlichen Geltungsbereich „zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken“ zu (§ 25 Abs. 1 Baugesetzbuch NRW).

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„Der Verkäufer ist verpflichtet, der Stadt Ennepetal den Abschluss eines Vertrages anzuzeigen“, erklärte Stadtplaner Ulrich Höhl im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, wie das Vorkaufsrecht in der Praxis angewendet werde. „Normalerweise fragt ein Notar bei Grundstücksgeschäften bei uns an, ob es ein Vorkaufsrecht gibt.“ Ist das der Fall – wie für das Hülsenbecker Tal nach Inkrafttreten der Satzung – hat die Stadt die Möglichkeit, selbst als Käufer einzutreten. „Haushaltsmittel für den Grunderwerb haben wir eingestellt“, so Höhl. Der Fachausschuss sowie der Hauptausschuss und der Rat stimmten dem Erlass der Satzung jeweils einstimmig zu.