Ennepetal. Der Angeklagte droht seiner Exfrau. Dazwischen steht das gemeinsame Kind und ein neuer Partner der Frau. Im Gericht kochen die Emotionen...

„Schaufel’ dir dein Grab, wenn ich noch mal mitkriege, dass sie zu deinem Freund Papa sagt.“ Diese Worte soll ein Angeklagter im Amtsgericht Schwelm seiner Exfrau Ende Oktober des vergangenen Jahres in deren Wohnung in Ennepetal ins Ohr geflüstert haben, als die gemeinsame, vierjährige Tochter auf dem Schoß der Frau saß. Der 31-Jährige soll damit habe klarstellen wollen, dass das Mädchen nur einen Vater habe, nämlich ihn.

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Versuchte Nötigung lautete dementsprechend der Vorwurf im Amtsgericht. Der Angeklagte gab zu, sich darüber aufgeregt zu haben, dass der Freund seiner Ex von der Tochter als Papa bezeichnet würde. „Wir haben uns verbal gestritten. ,Schaufel dir dein Grab’ habe ich aber nicht gesagt. Das ist hier nur reine Schikane von meiner Exfrau“, war sich der Mann aus Solingen sicher. Seine Exfrau versuche, ihn vor dem Familiengericht schlecht dastehen zu lassen. Zudem könne sie seine jetzige Frau nicht leiden. Seine Tochter habe ihm erzählt, dass seine Exfrau die Kleine aufgezwungen habe, Papa zum neuen Lebensgefährten zu sagen.

Mädchen sei seit dem Streit verhaltensauffällig

Das stritt die 35 Jahre alte Ennepetalerin im Zeugenstand ab. Sie habe ihre Tochter das nicht aufgetragen. „Ich werde es aber auch nicht unterbinden. Es ist ihre Entscheidung. Sie hat eben zwei Papas.“ „Hat sie nicht“, donnerte der Angeklagte dazwischen. Und auch während der weiteren Zeugenvernehmung mischte sich der 31-Jährige immer wieder ein. „Zwischenrufe gehen nicht“, machte die Richterin klar, dass sich der Angeklagte so nicht verhalten dürfte.

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Dann wollte sie von der Ennepetalerin wissen, ob der Mann tatsächlich gesagt hatte, dass sie sich ihr Grab schaufeln sollte. Ja, das habe er, beteuerte die 35-Jährige. Außerdem habe er gesagt, sie sollte sich gut umsehen, wenn sie raus ginge. Dieser Vorfall habe ihre Tochter sehr belastet, erklärte die Zeugin weiter. Unter Tränen gab sie an, dass das Mädchen seit diesem Streit verhaltensauffällig sei. Sie habe enorme Verlustängste der Mutter gegenüber, gehe nicht mehr in die Kita, könne nicht mehr alleine schlafen und nässe ein. „Sie hat auch gesagt, dass sie nicht mehr zu ihm will.“ Ihre Tochter sei ja dabei gewesen, als der Angeklagte ihr die Drohung ins Ohr geflüstert habe. Sie habe die Bedeutung der Worte vielleicht nicht verstanden, aber die Aggressivität gespürt. Zudem habe die Kleine mitbekommen, wie schlecht es ihrer Mutter gegangen sei.

Viele Emotionen

Nach der Vernehmung der Zeugin blieb der Angeklagte dabei, nichts getan zu haben. Und: „Auf die Tränendrüse drücken kann sie gut. Das macht sie immer. Auch vor dem Familiengericht.“ Die Richterin beschrieb die Lage als desolate Situation, an der beide Seiten ihre Schuld trügen. Es sei mit vielen Emotionen verbunden. Und so entschied sie letztlich, das Verfahren gegen den 31-Jährigen einzustellen.