Gevelsberg. Francesco C. (60) soll in Gevelsberg mit Absicht mit 80 km/h in den Gegenverkehr gefahren sein. Ist dies ein versuchter Mord?

Diesen Tag wird die Hagenerin gewiss nie wieder vergessen. An diesem Tag rast plötzlich Francesco C. frontal auf ihren Wagen zu, mit dem sie durch Gevelsberg fährt. Der 60-Jährige will sich mit dem Frontalzusammenstoß selbst umbringen. Das misslingt zum Glück, ebenso übersteht die 44-Jährige den Unfall ohne schwerwiegende Verletzungen. Ab Montag muss der Gevelsberger sich jedoch wegen versuchten Mordes an der Frau vor dem Schwurgericht in Hagen verantworten.

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Die Tat ereignete sich bereits am 5. Januar des Jahres 2018, wird aber erst jetzt verhandelt, weil einem Prozessauftakt immer wieder Taten im Wege standen, in denen der Angeklagte im Gegensatz zu Francesco C. inhaftiert war und dementsprechende Fristen einzuhalten waren, die bei dieser Tat nicht existieren.

Darum geht es: Der 60-Jährige ist seit etwa 15 Jahren in psychiatrischer Behandlung, war noch nicht lange aus einem entsprechenden Krankenhaus entlassen, als er an diesem Tag gegen 10 Uhr von der Mittelstraße aus die Haßlinghauser Straße befuhr. Laut Anklage soll er in dem innerstädtischen Bereich mit seinem VW Polo etwa 80 km/h drauf gehabt haben. Plötzlich und unvermittelt soll er bewusst in den Gegenverkehr ausgeschert sein, um sich selbst zu töten. Nur der schnellen Ausweichreaktion der Hagenerin, ist es wohl zu verdanken, das C. ihren Seat Mii nur am Heck traf und nicht frontal. Zudem stieß er mit einem weiteren geparkten Wagen zusammen. C. blieb unverletzt, die 44-Jährige zog sich ein Schleudertrauma zu.

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Tod der Frau in Kauf genommen

Weil er zugleich den Tod der arg- und wehrlosen Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs in Kauf genommen haben soll, sieht die Staatsanwaltschaft Hagen das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an und klagt ihn neben gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor allem wegen versuchten Mordes an.

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Verurteilt ihn die Kammer um die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen tatsächlich dafür, kann der nicht vorbestrafte Gevelsberger mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu 15 Jahren rechnen. Allerdings geht die anklagende Staatsanwaltschaft dabei von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen einer akuten depressiven Störung des 60-Jährigen aus, der nicht verheiratet ist und keine Kinder hat. So käme auch eine geringere Strafe in Betracht. Für das Verfahren vor dem Hagener Landgericht sind vier Verhandlungstage vorgesehen.