Ennepe-Ruhr. Dieses Fazit zieht die Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Start der Ausgangssperre. Diese Regeln greifen seit Samstag außerdem zusätzlich.

Und auf einmal ging es ganz schnell: Am Donnerstag hat die Politik auf Bundesebene das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Damit griff in den neun Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises plötzlich die Notbremse, die der Kreis bislang umgangen war.

Am Freitag um 17.48 Uhr stand dann auch fest, dass ab Samstag um 0 Uhr die im Vorfeld viel diskutierte Ausgangssperre gilt. Mit wenigen Ausnahmen müssen alle Bürger seitdem zwischen 22 Uhr und 5 Uhr zuhause bleiben. Aber haben sich die Menschen daran gehalten?

Laut Kreispolizeibehörde haben sie das. Auf Nachfrage dieser Redaktion bei der Leitstelle war am Sonntag zu erfahren, dass es in Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal keine Einsätze gegeben habe, die mit der Ausgangssperre in Verbindung gestanden hätten.

Ennepetal und Gevelsberg: Kaum Menschen unterwegs

„Es war ruhig, sehr ruhig“, sagte ein Polizeisprecher. Selbst am Sonntagmorgen sei das Einsatzaufkommen noch sehr gering gewesen. Personell hätten sich die Wachen wegen der Ausgangssperre nicht anders aufgestellt als sonst. „Die kam ja relativ kurzfristig“, so der Sprecher weiter.

Er gehe davon aus, dass es auch in den kommenden Nächten so ruhig bleibe, wie in der ersten Nacht der Ausgangssperre.

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Eindrücke dieser Redaktion können das zumindest für Teile von Ennepetal und Gevelsberg so bestätigen. Auf einer Fahrt von Homberge über Rüggeberg nach Gevelsberg am späten Samstagabend waren die Straßen extrem leer, nur wenige Autos waren unterwegs. Es waren auch nur wenige Menschen zu sehen, ein paar davon mit Hund.

Wer mit dem Hund unterwegs ist, ist von der Ausgangssperre laut Kreisverwaltung ausgenommen. Gleiches gilt für Menschen, die auf dem Weg zur Arbeit sind, die eine unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen leisten oder die medizinische Hilfsangebote aufsuchen. Bis 24 Uhr ist es außerdem erlaubt, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.

Ennepe-Ruhr-Kreis: Einschränkungen im Einzelhandel

Außer der Ausgangssperre gelten mit der Bundes-Notbremse aber noch weitere Einschränkungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis. Ab Montag, 26. April, speziell auch für den Einzelhandel, wie aus einer neuen Allgemeinverfügung des Landes von Samstagnachmittag hervorgeht.

Das heißt: Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, müssen ab Montag schließen. Einkaufen mit Termin und negativem Testergebnis ist dann nicht mehr möglich.

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Das Abholen vorbestellter Waren ist aber weiterhin erlaubt. Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben mit den bekannten Auflagen geöffnet.

Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz im Ennepe-Ruhr-Kreis wieder unter den Wert von 150 können die Einzelhandelsgeschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, wieder das Modell „Click & Meet“ anbieten. Sie dürfen dann von Bürgern mit negativem Schnelltest und gebuchtem Termin besucht werden.

Gastronomie: Weiterhin Liefer- und Abholservices

Seit Samstag greifen darüber hinaus noch weitere Regeln für die Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises. Das bedeutet: An privaten Treffen drinnen und draußen dürfen nur die Mitglieder eines Hausstandes und eine weitere Person teilnehmen.

Nichtmedizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, außer: Besuche bei Friseuren und bei der Fußpflege sind mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich.

Ebenfalls bleibt es Gastronomiebetrieben und Kantinen möglich, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten oder auszuliefern.

Individualsport im Freien ist mit Personen des eigenen Haushalts oder maximal zwei Personen möglich und fünf Kinder bis 14 Jahre dürfen kontaktlos als Gruppe Sport treiben.

Bis Inzidenz von 165 Wechselunterricht an Schulen

Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Solarien, Prostitutionsstätten sind geschlossen.

Für die Schulen gilt Wechselunterricht mit Verpflichtung zu zwei Tests pro Woche. Ein noch höherer Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen würde an den Schulen zu Distanzunterricht führen.

Zum Ablauf teilt das NRW-Schulministerium mit: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, trifft das Ministerium für jeden Kreis die notwendige Feststellung. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums wieder zum Wechselunterricht zurück.