Schwelm. Angesichts der Corona-Infektionen fordert der Krisenstab im Ennepe-Ruhr-Kreis: Maskenpflicht soll nach den Ferien auch an Grundschulen gelten.

Es klang fast schon nach Entwarnung, zumindest so, als würde sich das Blatt wieder zu einem Besseren wenden. Das Robert-Koch-Institut hatte am Mittwochmorgen für den Ennepe-Ruhr-Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz mit einem Wert von 53,1 angegeben – was einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vortag (62,63) bedeutet hätte. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Der Wert ist noch einmal stark angestiegen, auf aktuell 67,62 (Stand Mittwoch, 9 Uhr) wie die Kreisverwaltung später mitteilte.

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Angesichts des ungebremst rasanten Anstiegs hat der EN-Krisenstab am Mittwoch einen weitreichenden Beschluss gefasst: Im Ennepe-Ruhr-Kreis soll die Maskenpflicht nach den Herbstferien an allen Schulen gelten, auch an den Grundschulen.

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Damit geht der Ennepe-Ruhr-Kreis über das hinaus, was am Mittwoch auf Landesebene beschlossen wurde: Die Einführung der Maskenpflicht nach den Herbstferien an weiterführenden Schulen -- aber eben nicht an Grundschulen.

Anfrage an die Bezirksregierung gestellt

Amtlich ist das noch nicht, was der Krisenstab zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus vorhat. „Da dies über die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes hinausgeht, dürfen wir das nur in unsere Allgemeinverfügung aufnehmen, wenn uns das genehmigt wird“, erklärte EN-Krisenstabsleiter Michael Schäfer das Prozedere.

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Die Anfrage an die Bezirksregierung in Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde ist bereits gestellt. „Wir hoffen, am Donnerstag die Antwort von der Bezirksregierung zu bekommen“, sagte Kreis-Sprecher Ingo Niemann im Gespräch mit unserer Redaktion. Dann bliebe genug Zeit, eine neue Allgemeinverfügung mit entsprechenden Vorgaben zu erlassen, die ab dem ersten Schultag nach den Ferien gilt.

Für Schüler ab Klasse 5 hatte die Maskenpflicht nach den Sommerferien schon mal gegolten, wurde zwischenzeitlich abgeschafft, und wird vom Land nun für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien wieder vorgeschrieben. Anders an den Grundschulen. Dort mussten Schüler ihren Mund-Nasen-Schutz bisher nur auf den Fluren und dem Schulhof tragen. Der Unterricht fand ohne Maske statt.

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Das Land will an dieser Regelung festhalten, der Ennepe-Ruhr-Kreis die Vorgaben ausweiten. „Gewünscht wird eine Freigabe dafür, dass ab Montag in allen Schulen im Ennepe-Ruhr-Kreis drinnen und draußen immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann“, heißt es. Dies würde bedeuten: In Klassenräumen, in denen der Mindestabstand nicht gewahrt ist, besteht Maskenpflicht – egal ob an einer weiterführende Schule oder einer Grundschule.

Verärgert ist der Leiter des EN-Krisenstabes, Michael Schäfer, darüber, dass im Internet unterschiedliche Angaben über den Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis zu finden waren. „Am Mittwochmorgen fand sich auf der Seite des Robert-Koch-Instituts die Angabe 53,1, unsere Zahlen lieferten allerdings den Wert von 67,26. Offenbar ist es bei der nächtlichen und automatischen Datenübermittlung zu einem Fehler gekommen. Diesem wird nachzugehen sein, derartig große Differenzen verunsichern die Bürger unnötig“, drückte der Leiter des Krisenstabes seinen Ärger darüber aus.