Schwelm. Schwelm im Ennepe-Ruhr-Kreis folgt dem Beispiel von Ruhrgebietsstädten und hat auf einigen Straßen eine Maskenpflicht angeordnet.
Die Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern aus dem 18. und 19. Jahrhundert ist ein Schmuckstück in dem 29.000-Einwohner-Ort Schwelm. Nicht umsonst rühmt das Stadtmarketing die Kommune im Ennepe-Ruhr-Kreis als „Stadt der kurzen Wege“ – mit einer „einladenden kompakten Fußgängerzone“.
Die dichte Bebauung mit bisweilen engen Wegen fällt den Einwohnern in diesen Pandemie-Tagen buchstäblich vor die Füße. Denn seit Dienstag herrscht auf einigen Straßen Maskenpflicht.
Corona-Schutzverordnung des Landes umgesetzt
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Schwelm übernimmt damit so etwas wie eine Vorreiterrolle außerhalb der Corona-Risikogebiete im Ruhrgebiet und im Rheinland. Die Verwaltung setzt mit dieser Maßnahme die Corona-Schutzverordnung des Landes vom 17. Oktober um.
Demnach können die Behörden eine Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raumes anordnen, „in denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann, aufgrund örtlicher Erfordernisse (räumliche Situation, lokales Infektionsgeschehen usw.)“.
Zunächst eine Schonfrist
An Tag 1 der Maskenpflicht in Schwelm werden Hinweisschilder an Straßenzugängen angebracht, Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren die Einhaltung der Anordnung. Freundlich weisen sie Passanten ohne Mund-Nasen-Schutz auf die neue Lage hin und drücken beide Augen zu.
Die Verwaltung spricht von einer Art Schonfrist, schon bald müssen Regelbrecher aber mit einem Ordnungsgeld von 50 Euro rechnen. Bis zum Mittag sind es bereits 200 Bürger, die einen Hinweis erhalten haben.
Große Akzeptanz in der Bevölkerung
Die Mitarbeiter hätten eine große Akzeptanz in der Bevölkerung erlebt, so Stadtsprecherin Heike Rudolph: „Die Menschen nehmen die Schutzmaßnahmen ernst.“ Viele seien durch Tagespresse und Internet über die verschärfte Corona-Regel informiert worden.
Was für Schwelm die Hauptstraße ist, ist für Gevelsberg die Mittelstraße: eine gut frequentierte Fußgängerzone. Doch hier hat die Verwaltung keine Maskenpflicht angeordnet – sie sieht keine Engpässe.
Vier Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis
„Wir haben alle neun Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis angeschrieben und gebeten, uns Straßen zu nennen, auf denen der 1,5-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“, sagt Kreissprecher Ingo Niemann. Nur von vier Städten und Gemeinden seien Straßennamen angegeben worden: Hattingen, Sprockhövel, Witten und eben Schwelm. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist seit Anfang der Woche offizielles Corona-Risikogebiet.
Auch im Kreis Unna, seit gut einer Woche Risikogebiet, wurde nicht in allen Kommunen eine Maskenpflicht auf Straßen angeordnet. Während in Fröndenberg und Schwerte Mund-und-Nase-Bedeckungen getragen werden müssen, gilt das für die Stadt Unna nicht.
Im von Schwelm nicht weit entfernten Wuppertal gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht u.a. in den Fußgängerzonen in Elberfeld und Barmen. Auch hier hat die Verwaltung bereits angekündigt, nicht endlos Geduld mit Ignoranten zu haben.
Hoher Aufklärungsbedarf
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Wegen der steigenden Infizierten-Zahlen gilt seit Dienstag bzw. Mittwoch in vielen Ruhrgebietsstädten eine Maskenpflicht im Freien. Seit Dienstag, 13. Oktober, dürfen Einkaufsstraßen in Dortmund wie der Westenhellweg nur noch mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
„Der überwiegende Teil der angetroffenen Passanten“, so Stadtsprecher Christian Schön, sei einsichtig. Allerdings habe anfangs ein hoher Aufklärungs- und Beratungsbedarf bestanden. So seien vom 13. bis 19. Oktober allein von den Außendienstkräften des Kommunalen Ordnungsdienstes über 700 derartiger Gespräche geführt worden.
Hinweisschilder an 500 Standorten
Seit dem 14. Oktober seien „in hartnäckigen Fällen der Missachtung auch weitergehende Maßnahmen erfolgt, nämlich 128 mündliche Verwarnungen, sechs Verwarnungsgelder sowie fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Schön zufolge sind in Dortmund an 500 Standorten Hinweisschilder zur Maskenpflicht aufgestellt worden bzw. werden noch aufgestellt. Der Stadtsprecher: „Insgesamt setzen wir auf den mündigen Einwohnenden bzw. Besuchenden.“