Schwelm. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist Corona-Risikogebiet. Der Inzidenzwert liegt bei 61,4. Worauf die Bürger jetzt achten müssen und was sie wissen sollten.
Die Corona-Lage im Ennepe-Ruhr-Kreis spitzt sich weiter zu. Das Kreisgebiet ist jetzt offiziell ein Risikogebiet. Die Infektionszahlen sind übers Wochenende derart in die Höhe gestiegen, dass der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert am Montag die kritische Schwelle von 50 deutlich überschritten hat. Am Dienstag lag der Inzidenzwert laut Robert-Koch-Institut (Stand 0 Uhr) bei 61,4. Für die Menschen bedeutet dies weitere Vorschriften und Einschränkungen in ihrem täglichen Leben.
Corona im Ennepe-Ruhr-Kreis: Kritische Marke überschritten
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Binnen vier Tage ist der Inzidenzwert für den Ennepe-Ruhr-Kreis von 35,5 auf 55,53 gestiegen und hat damit am Montag die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, ab der eine Stadt oder ein Landkreis als Risikogebiet gilt, deutlich überschritten. Die Kreisverwaltung hat darauf reagiert und noch am Montag eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Dienstag, 20. Oktober in Kraft, und die darin enthaltenen Vorgaben sind deutlich strenger als die mit Blick auf das Überschreiten des 35er Wertes Ende in der vergangenen Woche erlassenen Verfügung.
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„Zwischen diesen beiden Verfügungen liegt ein Plus von 110 bestätigten Infektionen und 155 ausgesprochenen Quarantänen. Allein diese zwei Zahlen, die das Geschehen der letzten vier Tage abbilden, unterstreichen eindrucksvoll, warum Vorsicht und die AHA Regeln in diesen Tagen für jeden Einzelnen mehr denn je ganz weit oben stehen sollten“, macht Landrat Olaf Schade den Ernst der Lage deutlich und appelliert an die Menschen im Kreis, sich an die Vorgaben zu halten.
Corona-Regeln: Das ist neu
Laut neuer Allgemeinverfügung dürfen sich im öffentlichen Raum maximal 5 Personen oder die Mitglieder von 2 Hausständen treffen.
Zwischen 23 und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und Restaurants sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol
An Festen aus einem herausragenden Anlass wie beispielsweise Hochzeit, Taufe oder Jubiläen dürfen maximal 10 Personen teilnehmen. „Dies gilt nach wie vor nicht für Zusammenkünfte in privaten Räumen. Allerdings sollte auch hier im Interesse aller Zurückhaltung der meistgeschätzte Ratgeber sein“, betont Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs.
An Veranstaltungen und Versammlungen dürfen ab Donnerstag, 22. Oktober, maximal 500 Personen im Freien und 250 in Innenräumen teilnehmen. Voraussetzung: Mindestens drei Tage vor dem Termin liegt dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vor. Ist dies nicht der Fall, liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 100. Davon betroffen sind u.a. die Bereiche Sport, Kultur und außerschulische Bildung.
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Die Ende vergangener Woche erlassene erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt bestehen. Bei Veranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen müssen Zuschauer sowohl auf Steh- wie auf Sitzplätzen einen entsprechenden Schutz tragen. Gleiches gilt für die Besucher von Kulturveranstaltungen, Konzerten und Aufführungen sowie von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen.
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Außerdem gilt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch bei allen Veranstaltungen, Versammlungen und Angeboten gewahrt werden, bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen.
Für Orte, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Fußgängerzonen, hat der Kreis in Absprache mit den Städten eine Liste erstellt, wo ab Dienstag eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Vier Städte (Schwelm, Sprockhövel, Hattingen und Witten) machen von diesem Instrument zur Eindämmung der Pandemie Gebrauch. Die anderen fünf EN-Städte haben keine Orte benannt. In Schwelm besteht ab Dienstag Maskenpflicht in der Kirchstraße 1 bis Hausnummer 21/24 (Einmündung Südstraße), in der Untermauerstraße 15 (Einmündung Bahnhofstraße) bis Hausnummer 31 (einschl. Brauereigasse), auf Bürgerplatz und Märkischen Platz, auf der Hauptstraße von Hausnummer 26 (Nostalgiezone) bis Hausnummer 80 (Einmündung Drosselstraße) und in der Casinostraße.
Corona-Risikogebiet: Folgen für die Reise
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Die Einstufung als Risikogebiet hat Folgen für Reisende aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Sie sollten vor Abfahrt auf die Regelungen am Reiseziel achten. Ein Hinweis dazu kommt von Michael Schäfer: „Hier haben wir es bundesweit nach wie vor mit einer Vielzahl von verschiedensten Vorgaben zu tun. Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese gefühlt im Stundentakt verändern. Wir als Kreis fallen daher angesichts unserer weiteren Aufgaben als Reiseratgeber aus und bitten die Bürger, sich beim Vermieter, im Urlaubsort oder auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer selbstständig zu informieren“.