Ennepetal. Nach dem Tod eines 28-jährigen Wuppertalers im Beyenburger Stausee, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen Rettungskräfte.

Der tragische Unfall, der mit dem Tod eine 28-jährigen Wuppertalers endete, erschütterte die Menschen in der ganzen Region. Der Nichtschwimmer war am Sonntag, 9. August, in Ennepetal aus dem Beyenburger Stausee gezogen und anschließend reanimiert worden. Er verstarb schließlich im Schwelmer Helios-Klinikum. Doch auch wenn feststeht, dass er sein Leben in Folge eines schlimmen Unfalls verloren hat, legt die Staatsanwaltschaft Hagen den Fall noch nicht zu den Akten. Im Fokus: Das medizinische Personal, das versucht hatte, den Mann am Leben zu erhalten.

28-Jähriger konnte nicht schwimmen

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Rückblick auf das Geschehen am 9. August: Der 28-jährige Wuppertaler, der eine geistige Behinderung hat, ist an diesem extrem heißen Tag mit seinem ehrenamtlichen Betreuer am Stausee auf der Straße Porta Westfalica spazieren. Viele Menschen sitzen an den Ufern, einige erfrischen sich im kühlen Wasser. Als der Mann sich den Oberkörper frei macht, um ebenfalls für eine Abkühlung ins Wasser zu gehen, denkt sich sein Betreuer nichts dabei. Der 69-jährige weiß nicht, dass sein Schützling nicht schwimmen kann. Als dieser dann allerdings nicht mehr an der Oberfläche auftaucht, ruft er um Hilfe. Passanten ziehen den 28-Jährigen sofort aus dem Wasser, beginnen mit lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zeitgleich alarmieren andere die Rettungskräfte, die zum See eilen.

Der 28-Jährige, der aus dem Irak stammt, wo viele Menschen nie gelernt haben zu schwimmen, verstirbt trotz aller Bemühungen am Abend im Schwelmer Helios-Krankenhaus.

Tod durch Ertrinken festgestellt

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Die Polizei teilt sehr früh mit, dass es sich aus ihrer Sicht um einen tragischen Unfall handelt. Und auch die Staatsanwaltschaft Hagen geht von einem Unglück mit Todesfolge aus, an dem niemand die Schuld trägt. Die Obduktion des Leichnams, von der allerdings noch kein schriftlicher Bericht vorliegt, scheint dies zu bestätigen. Nach Informationen dieser Zeitung haben die Rechtsmediziner ein Hirnödem festgestellt, das den angenommenen Tod durch Ertrinken bestätigt.

Ermittlungen hingegen laufen gegen das medizinische Personal des Rettungsdienstes. „Wir müssen untersuchen, ob bei der Reanimation des Mannes alles so gelaufen ist, wie es sein soll“, sagt der Hagener Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli auf Nachfrage dieser Zeitung. Er geht nicht von schnellen Ergebnissen aus. Bis das Gutachten vorliegt, werde wohl ungefähr noch ein Monat vergehen.