Gevelsberg. Haufenweise entsorgte Gartenabfälle sind in einem Waldstück in Gevelsberg entdeckt worden. Das sagen Ordnungs- und Forstamt dazu.

Haufenweise achtlos entsorgte Gartenabfälle hat ein Leser dieser Zeitung in einem Waldstück an der Wittener Straße entdeckt. Annähernd zwei Meter hoch geschichtet sei diese „Deponie“. Ein Motiv, das leider immer häufiger in dieser schönen Jahreszeit zu beobachten sei, schreibt er an die Redaktion. Auch das Regionalforstamt Ruhrgebiet hat jüngst auf dieses Thema hingewiesen.

Mit dem Frühjahr beginne für viele die Gartensaison, und Grünabfälle, wie Rasen-, Blumen- und Staudenschnitt, fielen regelmäßig und häufig an, heißt es dazu. Viele Gartenbesitzer hätten für diese Abfälle einen eigenen Komposthaufen oder eine Biotonne. Andere fahren ihre Abfälle zu einer örtlichen Kompostanlage oder zu einem Recyclinghof mit einer Annahmestelle für Grünschnitt. „Aber leider finden Grünabfälle verbotener Weise auch ihren Weg in die nächstgelegenen Wälder“, so Peter Bergen, Leiter des Regionalforstamts Ruhrgebiet.

Ordnungsamt gibt Einschätzung

„Das gibt es immer mal wieder“, sagt Arnim Schäfer, Leiter des Gevelsberger Ordnungsamts. Eine Zunahme der Fälle – beispielsweise wegen des zeitweise geschlossenen Wertstoffhofes der AHE an der Hundeicker Straße – sieht er allerdings nicht.

Von einem weiteren Fall habe er kürzlich per Anruf erfahren. Jemand habe den Fahrer eines Wagens mit Wuppertaler Kennzeichen dabei beobachtet, wie er Rasenschnitt in einem Stück Wald in Gevelsberg entsorgt habe. „In diesem Fall haben wir ein Kennzeichen“, sagt Schäfer. Immer mal wieder Probleme gebe es auf dem Park-and-Ride-Parkplatz an der Eichholzstraße kurz vor der Anschlussstelle an die A1.

„Grünabfälle gehören nicht in den Wald“, sagt Regionalforstamtsleiter Peter Bergen klipp und klar. Mit den Pflanzenresten gelangten nämlich Samen, Wurzeln oder Knollen in den Wald, die dort unerwünscht seien und den Lebensgemeinschaften schadeten.

Buße bis zu 25.000 Euro

„Das Beseitigen von Abfällen jeder Art, eben auch Grünabfall, ist im Wald forstgesetzlich verboten“, so Bergen. „Es wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.“ Die Kosten für die Beseitigung illegaler Abfälle würden das Land NRW und die Kommunen, letztendlich also der Steuerzahler tragen.

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„Grünabfälle gehören auf den eigenen Komposthaufen, in die eigene Biotonne oder müssen bei der örtlichen Annahmestelle für Grünschnitt entsorgt werden“, sagt der Forstamtsleiter. Wenn Annahmestellen geschlossen hätten, sollten Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück zwischengelagert und später ordnungsgemäß entsorgt werden.