Gevelsberg/Hagen. Zwei Männer aus Gevelsberg sollen sieben Raubüberfälle auf Tankstellen verübt haben und müssen sich ab Montag dafür vor Gericht verantworten.

Zwei Männer aus Gevelsberg müssen sich wegen bewaffneter Tankstellenüberfälle ab heute vor der großen Strafkammer am Landgericht Hagen verantworten. Der 24-jährige Hauptangeklagte soll im Januar und Februar 2019 insgesamt sieben bewaffnete Raubüberfälle auf sechs verschiedene Tankstellen in Gevelsberg, Dortmund, Schwelm und Sprockhövel begangen haben. Mehrfach hatte diese Zeitung darüber berichtet.

Der Mann soll die Mitarbeiter der Tankstellen meist maskiert und jeweils unterschiedlich bewaffnet bedroht und so insgesamt mehr als 3000 Euro Bargeld und bei einigen Taten auch Zigaretten erbeutet haben. Dabei soll er teils mit Messern, in einem Fall mit einem Schlagring und in anderen Fällen mit einer Schreckschusspistole gedroht haben. Der 37-jährige Mitangeklagte soll in einem Fall „Schmiere“ gestanden und in einem anderen Fall die Mitarbeiterin der Tankstelle mit einem Hammer bedroht haben.

Urteil für den 17. Dezember vorgesehen

Für das Verfahren sind insgesamt sieben Verhandlungstage vorgesehen.

Der Auftakt ist am heutigen Montag. Weitere Termine sind der 13., 19., 20., und 28. November sowie der 12. und der 17. Dezember. Am 17. Dezember soll das Urteil gesprochen werden.

Die Reihe von Überfallen auf Tankstellen im südlichen EnnepeRuhr-Kreis begann am Freitag, 18. Januar, als die Westfalen-Tankstelle an der Wittener Straße in Gevelsberg mit gezogener Waffe überfallen wurde. Am Samstag, 2. Februar, suchte ein bewaffneter Mann die Aral-Tankstelle an der Hagener Straße in Gevelsberg auf. Am Samstag, 9. Februar, und Donnerstag, 14. Februar, raubte jeweils ein bewaffneter Mann die SB-Tankstelle – ebenfalls an der Hagener Straße in Gevelsberg aus. Weiter ging es am 16. Februar in Schwelm. Dort raubten zwei Maskierte die Esso-Tankstelle an der Berliner Straße mit Messern und Hammer aus. Schließlich überfiel noch ein Räuber, der mit einem Hammer bewaffnet war, eine Sprockhöveler Tankstelle. In fast allen Fällen wurde der Täter als 175 bis 180 Zentimeter groß und schlank beschrieben.

Überfall auf Esso-Tankstelle in Schwelm. Nach Serie von Tankstellen-Überfällen in Gevelsberg betraten nun zwei maskierte Männer in Schwelm die Tankstelle und überfielen diese.
Überfall auf Esso-Tankstelle in Schwelm. Nach Serie von Tankstellen-Überfällen in Gevelsberg betraten nun zwei maskierte Männer in Schwelm die Tankstelle und überfielen diese. © Stefan Scherer / WP | Stefan Scherer

Im Zuge einer Razzia hatten Sondereinsatzkräfte der Polizei schließlich Mitte Juni an einem Morgen um kurz nach 4 Uhr an der Hagener Straße in Gevelsberg mehrere Personen vorläufig festgenommen. Auch darüber hatte diese Zeitung berichtet. Die Festgenommenen standen unter Verdacht, an den Überfällen beteiligt gewesen zu sein. Augenzeugen sprachen damals von einer Blendgranate, einem Rammbock und einem riesigen Polizeiaufgebot.

Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahre

Der Einsatz sei von langer Hand geplant gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft noch am selben Tag. An der Hagener Straße in Gevelsberg seien drei Brüder festgenommen worden. Sie wurden von den Einsatzkräften aus dem Bett geholt und in T-Shirt und Unterhose abgeführt. Sie zeigten dabei keine Gegenwehr. „Einer der Festgenommenen, ein 24-jähriger türkischer Staatsangehöriger, räumte in seiner Vernehmung die Begehung von sieben Taten ein“, hieß es später in einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hagen und der Kreispolizeibehörde
Ennepe-Ruhr. Der 24-Jährige habe einen der weiteren Beschuldigten, einen ebenfalls türkischen Staatsangehörigen, im Zuge seiner Vernehmung belastet.

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Von Carmen Thomaschewskiund Stefan Scherer

Das Gesetz sieht für einen besonders schweren Raub beziehungsweise eine besonders schwere räuberische Erpressung im Regelfall eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Der 24-jährige Hauptangeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft. Der 37-jährige Mitangeklagte ist auf freiem Fuß. Er soll wegen Straßenverkehrsgefährdung zugleich mit Fahren ohne Fahrerlaubnis vorbestraft sein.

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