Gevelsberg. . Die Gevelsbergerin Corinna Hoffmann hat die Gespannprüfung für die Techniker Krankenkasse nicht bestanden. Nun will sie das Ergebnis anfechten.

Die Auseinandersetzung zwischen der blinden Gevelsbergerin Corinna Hoffmann und der Techniker Krankenkasse (TK) um die Finanzierung eines Blindenführhundes geht in die nächste Runde. Nachdem Hoffmann und ihre Hündin Paula eine zweite Gespannprüfung abgelegt haben, ist das Ergebnis mittlerweile bekannt.

Die Prüferinnen sind zu dem Schluss gekommen, dass die Prüfung nicht bestanden ist. Die TK sieht sich darin bestätigt. Sie will der 35-Jährigen weiterhin keinen Blindenführhund mehr finanzieren. Die Gevelsbergerin möchte das Gutachten, das auf Basis der Gespannprüfung entstanden ist, nun anfechten und nach wie vor versuchen, eine Finanzierung durch die Krankenkasse zu erstreiten.

Ursprung der Auseinandersetzung

Den Streit mit der Techniker Krankenkasse (TK) führt Corinna Hoffmann auf ihren Antrag auf Pflegestufe 1 zurück.

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Pflegeeinstufung nahm die TK zum Anlass, keine weiteren Kosten für einen Blindenführhund zu übernehmen.

Bei Corinna Hoffmann bestünden Angststörungen in Verbindung mit Panikattacken. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sie sich außer Stande sieht, die Wohnung ohne Begleitung einer Pflegeperson zu verlassen. Es sei zu befürchten, dass bei fehlender regelmäßiger Anforderung die Führleistung des Hundes in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

„Die Gespannzusammenarbeit ist in der ersten Hälfte der Prüfung kaum zu erkennen, das Gespann erscheint trotzdem routiniert auf dem Ihnen bekannten Weg (Arbeitsweg)“, steht in dem Gutachten, dass unserer Redaktion vorliegt.

Der erste Teil der Prüfungsstrecke umfasste Corinna Hoffmanns Weg von ihrer Haustür die Asbecker Straße entlang, bis zur Bushaltestelle vor der AWo-Werkstatt an der Neuenlander Straße. Von da aus ging es mit dem Bus bis zur Haltestelle „Lichtenplatz“ und zu Fuß weiter zum Einkaufsmarkt an der Wittener Straße. Im Anschluss ging es denselben Weg wieder zurück.

Krankenkasse verweist auf Gutachten

Weiter heißt es im Gutachten: „Manchmal geht die Führhundhalterin dem Führhund nach, überwiegend verlässt sie sich auf den Langstock.“ Im zweiten Prüfungsteil habe sich die Halterin nach einer Besprechung vom Führhund leiten lassen, schreiben die Prüferinnen. „Das Gespann wirkt nun unsicherer, der Führhund arbeitet nun langsam, aber ausreichend.“

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Mit der Gespannprüfung wollte die Techniker Krankenkasse herausfinden, ob Corinna Hoffmann in der Lage ist, einen Assistenzhund zu führen, beziehungsweise, ob sie darauf angewiesen ist. „Frau Hoffmann hat den Hund nicht als Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse“, sagt Andrea Hilberath, Sprecherin der TK, auf Nachfrage und verweist dabei auf das Gutachten.

Hoffmann ertaste die Hindernisse selbst und nutze den Blindenlangstock gleichzeitig erfolgreich zum Hund. „Das Problem ist, dass der Blindenlangstock eigentlich nur in Gefahrensituationen eingesetzt werden sollte“, so die Sprecherin. Werde ein Blindenführhund zu wenig gefordert , verlerne er auch Dinge.

Bezüglich der Finanzierung eines neuen Führhundes für Corinna Hoffmann sagt Hilberath: „Da muss eine gerichtliche Entscheidung her.“

Eilverfahren vor Sozialgericht

„Im Moment laufen das Hauptverfahren und ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund“, sagt Corinna Hoffmann. In dem Eilverfahren gehe es nun um die Anfechtung des Gutachtens.

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„Da stehen Sachen drin, die so einfach nicht stimmen“, verteidigt sich die 35-Jährige. Als Beispiel führt sie an, dass sie laut Gutachten noch ein Sehvermögen haben soll. „Das ist nicht so“, bekräftigt sie. Aus dem Gutachten geht hervor, dass bei Corinna Hoffmann ein „zur Orientierung verwertbares Sehvermögen“ vorhanden sei.

Daneben steht der Kommentar: „Dunkel sieht sie noch.“ Zur Benutzung des Blindenlangstocks sagt sie: „Ich habe alles so gemacht, wie ich es im Gespanntraining damals gelernt habe.“ Hoffmanns damalige Führungstrainerin wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern.

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Ihre Führhündin Paula sei aus Altersgründen mittlerweile außer Dienst, so Hoffmann. Paula ist mehr als zehn Jahre alt. „Ohne eine Führhündin ist meine Mobilität eingeschränkt“, erklärt die Gevelsbergerin.

Derzeit krankgeschrieben

Zur Arbeit in der AWo-Werkstatt gehe sie derzeit nicht. Ohne fremde Hilfe käme sie dort nicht hin. „Momentan bin ich krankgeschrieben, weil mich das alles so belastet“, sagt Hoffmann.

Sie gehe davon aus, dass die gerichtliche Auseinandersetzung noch eine Weile dauern werde. „Ich vermute, dass die Techniker Krankenkasse jetzt ihre Strategie geändert hat und es über den Blindenlangstock versucht“, sagt sie.