Gevelsberg. . Im Streit mit der Techniker Krankenkasse um einen nächsten Führhund wirft eine blinde Gevelsbergerin einer Tierärztin Voreingenommenheit vor.
Im Fall der blinden Gevelsbergerin Corinna Hoffmann, die sich mit der Techniker Krankenkasse (TK) um die Finanzierung eines neuen Blindenführhundes auseinandersetzt, gibt es eine neue Entwicklung. Die 35-Jährige und ihre Hündin Paula haben mittlerweile eine zweite Gespannprüfung absolviert. Nun erhebt Hoffmann Vorwürfe gegen eine der beiden Prüferinnen, die das Zusammenspiel von Hund und Halterin begutachtet haben.
TK schreibt keine regelmäßigen Tierarztbesuche vor
Die Techniker Krankenkasse (TK) gewährt eine sogenannte Blindenführhund-Pauschale in Höhe von 172 Euro im Monat. „Damit soll alles abgedeckt sein – beispielsweise Impfkosten und das Futter“, erklärt ein TK-Sprecher.
Weiterführende Kosten – wenn ein Blindenführhund sich zum Beispiel verletze und tierärztlich behandelt werden müsse – könnten der TK gemeldet werden. Diese übernehme dann in der Regel die Kosten.
Eine Vorgabe, wie oft und mit welchen zeitlichen Abständen der Halter mit seinem Hund zum Tierarzt müsse, mache die Techniker Krankenkasse nicht. „Wir setzen voraus, dass der Halter ein Interesse daran hat, dass es seinem Hund gut geht“, so der TK-Sprecher.
Von ihrer Haustür die Asbecker Straße entlang, bis zur Bushaltestelle vor der AWo-Werkstatt an der Neuenlander Straße – der erste Teil der Prüfungsstrecke umfasste Corinna Hoffmanns Weg zur Arbeit.
Von da aus ging es mit dem Bus bis zur Haltestelle „Lichtenplatz“ und zu Fuß weiter zum Einkaufsmarkt an der Wittener Straße. Die zwei Gespannprüferinnen beobachteten die blinde Gevelsbergerin und ihre Führhündin dabei.
Eineinhalb Stunden Prüfung
Eine Prüferin ist Tierärztin, die andere Rehabilitationslehrerin für Blinde und Sehbehinderte. Zusammenarbeit, Gehorsam, Timing und die Fähigkeit der Halterin nahmen sie dabei in den Blick. Vom Markt aus ging es denselben Weg zurück. Gut eineinhalb Stunden dauerte die Prüfung.
Danach habe sie sich gar nicht gut gefühlt, verrät Corinna Hoffmann. „Angeblich hab ich mich im ersten Teil der Prüfung nicht richtig von Paula führen lassen“, sagt sie. Das sei der Eindruck der Prüferinnen gewesen, den diese ihr zwischendurch mitgeteilt hätten.
Knackpunkt sei gewesen, dass sie während der Prüfung einen Langstock benutzt hat. „Den habe ich immer zur Sicherheit dabei, damit ich fühlen kann, wie weit wir von der Straße weg sind – falls Paula mal etwas übersieht“, sagt Hoffmann.
„Ich habe alles so gemacht, wie ich es im Gespanntraining damals gelernt habe“, versichert sie. „Da habe ich auch gesagt, dass ich mich mit Stock wohler fühle.“
Telefonat im Vorfeld
Im Vorfeld habe sie mit einer der Prüferinnen telefoniert. Diese habe ihr Fragen zu Erkrankungen ihrer Hündin gestellt. „Paula hat Allergien“, sagt Hoffmann. „Ich lasse ihr zur Kontrolle alle zwei beziehungsweise zweieinhalb Jahre beim Tierarzt Blut abnehmen.“
Das habe sie auch der Prüferin erklärt. „Die hat mir dann vorgeworfen, ich würde mich nicht richtig um Paula kümmern“, so Hoffmann. Alle sechs Monate müsse sie der Hündin Blut abnehmen lassen, habe es geheißen. „Das würde mir die Techniker Krankenkasse nicht bezahlen.“
Die TK habe auch nicht von ihr verlangt, alle sechs Monate zum Tierarzt zu gehen. Sie vermute, dass die Prüferin wegen dieses Telefonats voreingenommen gewesen sei, so die 35-Jährige.
Vorwurf zurückgewiesen
Darauf angesprochen erklärt die Prüferin: „Paula bekommt starke Medikamente, normalerweise kontrolliert man da die Leber regelmäßig.“
Den Vorwurf der Voreingenommenheit weist sie zurück. „Wir sind als Gespannprüferinnen zwar von der TK beauftragt worden, sind aber nicht deren Sprecherinnen.“
Sie gingen sachlich mit der Thematik um. „Jeder, der seine Beiträge bezahlt, will auch, dass die Krankenkasse das Geld vernünftig einsetzt“, so die Prüferin. Zum Ergebnis ihres Gutachtens möchte sie sich im Vorfeld nicht äußern.
Hintergrund der Auseinandersetzung mit der TK ist, dass Hoffmann Pflegestufe 1 beantragt hat. Laut einem Gutachten sehe sie sich wegen psychischer Erkrankungen außer Stande, die Wohnung ohne Begleitung einer Pflegeperson zu verlassen.
Laufendes Gerichtsverfahren
Ihre Führhündin ist laut eigener Aussage und tierärztlicher Bescheinigung mit zehn Jahren zu alt für den Dienst. Mit der Gespannprüfung möchte die TK herausfinden, ob Corinna Hoffmann in der Lage ist, einen Assistenzhund zu führen, beziehungsweise, ob sie darauf angewiesen ist. Ob die Krankenkasse einen nächsten Hund finanzieren muss, wird vor Gericht verhandelt.