Gevelsberg. . Die Techniker Krankenkasse will der Gevelsbergerin Corinna Hoffmann kein weiteres Assistenztier finanzieren. Der Grund macht sie fassungslos.

Corinna Hoffmann ist blind und hat seit Jahren eine Blindenführhündin – ein Hilfsmittel, das ihr bislang von der Techniker Krankenkasse (TK) finanziert wird. Wegen des Alters der Hündin wollte Hoffmann in diesem Jahr eine Nachfolgerin organisieren. Die Kosten dafür möchte die Krankenkasse aber nicht mehr übernehmen.

Die Situation

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Labrador-Hündin Paula ist aufgeregt und wedelt mit dem Schwanz. Mit ihrem Stoffbären im Maul tappst sie in der Küche hin und her. „Komm Paula“, sagt Corinna Hoffmann und beginnt, sich ihre Jacke anzuziehen. Die 35-Jährige öffnet die Wohnungstür. Sie wohnt im ersten Obergeschoss eines Wohnhauses an der Asbecker Straße.

In der unteren Wohnung leben ihre Eltern. Paula geht voran die Treppe hinunter. Corinna Hoffmann folgt ihr. Unten im Flur angekommen legt sie ihrer Hündin das Geschirr an.

Daran ist eine Haltevorrichtung befestigt, auf der ein Hinweis prangt: „Nicht streicheln, ich arbeite.“ Und darunter: „Blindenführhund“. Mit der einen Hand hält Hoffmann das Tier fest, mit der anderen umklammert sie ihren Blindenstock. Das Gespann macht sich auf den Weg.

Seit 2009 sind sie ein Team. Ein Arzt habe ihr damals einen Blindenführhund verschrieben, erklärt Hoffmann. Die TK habe die Kosten dafür übernommen. Hoffmann spricht von 22.000 Euro für das Tier samt Ausbildung.

Seitdem erhalte sie alle drei Monate 517 Euro für Futter, andere Dinge des täglichen Bedarfs oder auch Tierarztkosten. „Ich brauche Paula täglich, nicht nur wenn ich zur Arbeit in die Werkstatt für behinderte Menschen gehe, sondern auch wenn ich Arztbesuche machen muss“, sagt Corinna Hoffmann.

Das Problem

Mittlerweile ist Paula mehr als zehn Jahre alt und tut sich zunehmend schwer mit ihrem Job. Hoffmann zeigt eine Bescheinigung ihres Tierarztes, der bestätigt, dass Paula altersbedingt schnell ermüdbar und unkonzentriert sei. Das mache sie wenig geeignet als Blindenführhund.

© Max Kölsch

„Dieses Jahr sollte eine neue Blindenführhündin organisiert werden“, so die Gevelsbergerin. „Meine Mutter wollte Paula dann übernehmen.“ Hoffmanns Antrag auf einen weiteren Blindenführhund lehnt die TK ab. In dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Leider dürfen wir die Kosten für das gewünschte Hilfsmittel nicht übernehmen.“

Und weiter: „Bei unserer Entscheidung hat uns der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) [Anm. d. Red.: Der MDK weist darauf hin, dass Medizinischer Dienst der Krankenversicherung der richtige Name sei] mit seinem Fachwissen unterstützt.

Anhand der vorliegenden Unterlagen ist der MDK der Auffassung, dass einer Neuversorgung mit einem Blindenführhund nicht zugestimmt werden sollte.“

Die TK beruft sich in dem Schreiben auf ein „Gutachten der Pflegeeinstufung“ aus August 2018. Daraus gehe hervor, dass bei Corinna Hoffmann chronische Angststörungen in Verbindung mit Panikattacken bestünden.

„Dem Gutachten ist auch zu entnehmen, dass Sie sich außer Stande sehen, die Wohnung ohne Begleitung einer Pflegeperson zu verlassen“, heißt es im nächsten Absatz.

Es sei daher auch zu befürchten, dass bei fehlender regelmäßiger Anforderung die Führleistung des Blindenhundes in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. „Ich bin entsetzt“, sagt Corinna Hoffmann.

„Die Argumentation der TK, ich sei wegen psychischer Krankheit nicht geeignet, eine Blindenführhündin zu halten, ist völlig falsch.“ Zwar leide sie bedingt durch ihre Augenkrankheiten (siehe Infobox) seit 2005 beziehungsweise 2006 an Depressionen und einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Daran habe sich aber seitdem nichts verändert.

Als sie 2009 Paula bekommen habe, habe der MDK ebenfalls ein Gutachten erstellt, beispielsweise überprüft, ob Hoffmanns Wohnung groß genug sei oder ob sie mit dem Blindenstock alleine gehen könne. „Da hatte ich meine psychischen Erkrankungen schon“, betont die 35-Jährige.

Der Unterschied

Corinna Hoffmann mit Blindenführhündin Paula vor ihrem Haus.
Corinna Hoffmann mit Blindenführhündin Paula vor ihrem Haus. © Max Kölsch

Anders als damals sei, dass sie im vergangenen Jahr einen Antrag auf Pflegestufe 1 gestellt habe. Dazu habe ihr eine Assistentin des Yael Elya Instituts aus Dortmund geraten, die circa zwei Stunden in der Woche bei Hoffmann vorbeischaut.

Der Antrag wird ihr ab dem 7. August 2018 genehmigt – im zweiten Anlauf, wie Hoffmann sagt. „Dadurch bekomme ich einen sogenannten Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro“, erklärt sie. „Davon bezahle ich meine Assistentin, damit sie mich zu Ärzten begleitet, wo ich Paula nicht mit hinnehmen darf.“

Auch Konzertbesuche würden ihr dadurch ermöglicht, beispielsweise von Pur oder Wincent Weiss. „Das ist für mich ein Heilmittel für die Seele“, betont Corinna Hoffmann. Das MDK-Gutachten der Pflegeeinstufung nahm die Techniker Krankenkasse schließlich zum Anlass, keine weiteren Kosten für einen Blindenführhund zu übernehmen.

Der Widerspruch

Gegen diese Entscheidung hat Corinna Hoffmann über eine Anwaltskanzlei Widerspruch eingelegt. Auch dieses Schreiben liegt unserer Redaktion vor. „Die Anwesenheit des Blindenführhundes wirkt den psychischen Symptomen unserer Mandantin erheblich entgegen“, heißt es dort.

Der behauptete Umstand, der Bedarf eines Blindenführhundes werde dadurch ausgeräumt, dass Corinna Hoffmann sich nicht in der Lage sehe, ihre Wohnung ohne Pflegepersonal zu verlassen, sei falsch.

Hoffmann hat außer der Bescheinigung des Tierarztes auch eine ihres Arbeitgebers, des AWo-Unterbezirks Ennepe-Ruhr, die bestätigt, dass sie auf den Hund angewiesen sei. Ein Facharzt für Psychiatrie attestiert ihr zudem, dass sie zum Führen eines Blindenführhundes in der Lage sei.

Mittlerweile befasse sich das Dortmunder Sozialgericht mit dem Fall, sagt Hoffmann. Die TK will nun, dass die 35-Jährige und Paula eine Gespannprüfung absolvieren. Man wolle die aktuelle Versorgung mit Blindenführhund Paula prüfen.

Für Hoffmann ist das Tierquälerei. „Wir haben doch am Anfang eine Gespannprüfung abgelegt“, ärgert sich die Gevelsbergerin. „Jetzt soll ein alter Hund nochmal getestet werden.“

Die Gegenseite

Die Techniker Krankenkasse gibt auf Nachfrage keine Stellungnahme zu dem Fall ab. Eine Sprecherin sagt, dass man sich hinsichtlich eines laufenden gerichtlichen Verfahrens nicht äußere. Auch der MDK hält sich in der Sache zurück.

Ein Sprecher des für den Bereich Gevelsberg zuständigen MDK Westfalen-Lippe verweist auf den Datenschutz und ebenfalls darauf, dass man sich zulaufenden gerichtlichen Verfahren nicht äußere.

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