Schwelm/Gevelsberg. . Obwohl die Firma Schmidt und Geitz weiterhin eine Einleiteverbot von Abwässern hat, vernahmen die Gevelsberger den üblen Gestank.
Nach dem Verbot durch den Ennepe-Ruhr-Kreis, weiterhin Abwässer in den öffentlichen Kanal der Stadt Schwelm einzuleiten, die dann weiter durch das Gevelsberger Kanalnetz fließen, war es seit einigen Wochen ruhig geworden rund um die Firma Schmidt und Geitz, besser bekannt als Knochenmühle. Der Verwesungsgestank zog nicht mehr durch Linderhausen und vor allem durch Gevelsberg – bis zum vergangenen Freitag.
In den späten Abendstunden rümpften immer mehr Menschen die Nase, vernahmen sie doch plötzlich den alt bekannten Gestank. Auf dem Firmengelände herrschte auch in der tiefen Nacht auf Samstag eine rege Aktivität, der Geruch hing am Samstagvormittag noch deutlich vernehmbar in der Luft. Sofort diskutierten die Menschen – vor allem in den sozialen Netzwerken – darüber, was denn dort los sei.
Nachtarbeit grundsätzlich erlaubt
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Diese Redaktion fragte beim Ennepe-Ruhr-Kreis nach, dessen Emissionsschutzbehörde seit Monaten ganz genau auf die Firma an der Gevelsberger Straße schaut. „Nach unserer Kenntnis wird das Abwasser täglich zum Ruhrverband abgefahren“, sagt Ingo Niemann. Die Einleitung durch die Kläranlage, die kaum noch Klärleistung erbringt, in den öffentlichen Kanal sei weiterhin untersagt. „Die Firma Schmidt und Geitz soll ein Fachbüro beauftragt haben, um sich die Abwassersituation auf dem Gelände genau anzuschauen“, sagt Niemann. Eine Auftragsbestätigung liege dem Ennepe-Ruhr-Kreis allerdings noch nicht vor.
„Was sich in der Nacht oder am vergangenen Wochenende auf dem Gelände getan hat, entzieht sich unserer Kenntnis“, sagt Niemann. Schließlich sei es der Firma erlaubt, auch die Nächte und Wochenenden durchzuarbeiten.
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Ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen bezüglich Geruchsbelästigungen sei beim Ennepe-Ruhr-Kreis bislang auch nicht aufgelaufen. Ein solches hatte dafür gesorgt, dass die Firma Schmidt und Geitz vor allem seit dem vergangenen Sommer immer stärker von den Behörden kontrolliert worden war, bis klar war, dass sie über nicht genehmigte Leitungen und eine defekte Kläranlage illegal Abwässer in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet hatte. Normalerweise hätte jede Einleitung der Stadt Schwelm im Vorfeld angemeldet werden müssen. Dies ist nicht geschehen.
Abluft ist weiter im Fokus
Neben den Abwässern ist auch weiterhin die Situation mit der Abluft nicht so wie sie sein soll. In der Halle muss ein Unterdruck herrschen, damit die Gerüche, die bei der Verarbeitung der Tierabfälle entstehen, nicht nach außen dringen können. „Die Unterdrucksituation in den Hallen ist auch noch nicht so, wie sie sein soll“, sagt Ingo Niemann.
Ausgetauscht hat die Firma hingegen den Inhalt des Biobeets, durch das gefiltert wird, um die Gerüche zu vermeiden.