Dortmund. Vor einem Lidl in der Dortmunder Nordstadt ist im August ein Mann (48) niedergestochen worden. Hatte ein 16-Jähriger sich an ihm rächen wollen?
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat Anklage gegen einen 16 Jahre alten Jugendlichen erhoben - wegen Mordes. Das berichtete die Bildzeitung und bestätigte die zuständige Staatsanwältin unserer Redaktion auf Anfrage. Der 16-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.
Ein 48 Jahre alter Mann aus Dortmund war Ende August vor dem Discounter Lidl an der Schützenstraße in der Nordstadt niedergestochen worden. Die Polizei kam damals noch vor dem Rettungswagen am Tatort an. Sie leistete Erste Hilfe und drückte die stark blutende Wunde am Hals ab. Damit retteten die Polizisten dem Mann wohl das Leben, so die Einschätzung des Arztes. Dennoch starb dieser mehrere Tage später im Krankenhaus, trotz Not-OP.
Der 16-Jährige soll den Mann im August attackiert haben, weil dieser seine Geschwister missbraucht haben soll. In der Tat gab es laut Staatsanwaltschaft eine Anklage aus dem Jahr 2021 gegen den 48-jährigen Mann wegen derartiger Vorwürfe. Zu einem Gerichtsprozess war es nicht gekommen.
Polizei Dortmund hatte mit Fahndungsfotos nach Verdächtigen gesucht
Die Polizei hatte nach der tödlichen Attacke vor Lidl mit Fahndungsfotos nach drei Verdächtigen gefahndet. Daraufhin hatten sich der nun angeklagte 16-Jährige und ein 15-Jähriger gestellt. Den dritten Verdächtigen, ein ebenfalls 16 Jahre alte Jugendlicher, hatte die Polizei Zuhause aufgespürt.
Die beiden anderen Jugendlichen waren damals angehört und dann entlassen worden. Bei ihnen hatte sich ein dringender Tatverdacht nicht erhärtet.
Landgericht Dortmund bestätigt: Anklage ist eingegangen
Gerichtssprecherin Nesrin Öcal bestätigt, dass die Anklage beim Landgericht Dortmund eingegangen ist. Nun muss das Gericht über eine Zulassung der Anklage entscheiden. Sollte es zu einem Prozess kommen, greift wegen des Alters des 16-Jährigen das Jugendstrafrecht. Heißt: Ein Gerichtsverfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies ist auch der Grund dafür, dass das Gericht den Start eines Gerichtsverfahrens nicht öffentlich machen würde, so die Sprecherin. (JaK)