Das Projekt PV-Anlage Mellen hat im USB eine Hürde genommen. Am Mittwoch tagt der Rat. Wie geht es weiter?
Die geplante Photovoltaikanlage hat im Genehmigungsverfahren eine weitere Hürde genommen. Der Ratsausschuss USB hat der Verwaltungsvorlage ohne Nachfragen einmütig zugestimmt. Am Mittwoch befasst sich der Rat mit dem Thema. Die CDU stellt dort, wie im USB, die Mehrheit. Ihre Zustimmung gilt als Formsache.
Wilfried Köster, Vorstandsmitglied der ehrenamtlich organisierten Dorfenergiegenossenschaft Mellen, freute sich im Gespräch mit der Westfalenpost über „100 Prozent Zustimmung“. Er fügte hinzu: „Es ist davon auszugehen, dass das Abstimmungsergebnis am Mittwoch auch wieder zugunsten der Photovoltaikanlage ausfällt.“ Der Vorstand sehe der Ratssitzung „ganz gelassen entgegen“. Köster hofft, dass der Bauantrag „als letztes Rad bald ins Rollen“ komme. Vom Märkischen Kreis habe die Genossenschaft bisher „keinerlei negative Signale“ erhalten.
Welche Rolle spielt die Bezirksregierung Arnsberg?
Den weiteren Ablauf des Verfahrens erläuterte Kreissprecher Alexander Bange auf Anfrage der Westfalenpost: Nach der Änderung des Flächennutzungsplans und dem Satzungsbeschluss zur Verabschiedung des Bebauungsplans am 12. März müssen beide Bauleitpläne der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt werden. Für die Prüfung habe Arnsberg grundsätzlich drei Monate Zeit.
Die Erteilung der Genehmigungen werde üblicherweise durch die Kommune – die Stadt Balve - bekannt gemacht.
Die Bauleitpläne müssen laut Bange öffentlich einsehbar sein. Mit der Bekanntmachung treten die Bauleitpläne wie der Bebauungsplan in Kraft oder werden wirksam.
Welche Rolle spielt Bauaufsicht des Märkischen Kreises?
Der Bebauungsplan muss rechtskräftig werden. Erst dann könne bei der Bauaufsicht des Kreises eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit der PV-Anlage formal erfolgen. Wenn alles rechtens sei, könne eine Baugenehmigung erteilt werden.
Alexander Bange: „Der Bauantrag wurde mit Datum vom 29. Januar 2024 eingereicht. Eine Baugenehmigung kann erst nach Rechtskraft des Bebauungsplans erfolgen.“ Die Bezirksregierung könne sich vor einer Entscheidung drei Monate Zeit lassen; ein Votum könne es aber auch schon früher geben. Ferner könne zurzeit noch nicht beurteilt werden, ob sich im weiteren Verfahren Klärungsbedarfe ergeben, die einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen“.
Wie beurteilt Dorfenergiegenossenschaft ihre Chancen?
Köster gab sich optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass wir, wenn wir Glück haben, schon recht kurzfristig eine Baugenehmigung haben werden.“