Balve. Die Stadt Balve sagt, welche Bescheide verschickt und welche Beträge eingezogen werden können - und wo es noch hakt.

Der Hacker-Angriff auf die Software der Stadt Balve behindert nach wie vor die Arbeit. Das gilt beispielsweise für Abbuchung bereits fälliger Abgabenbeträge aus dem vergangenen Jahr und neue Veranlagungsbescheide für das laufende Jahr. Dennoch hat die Stadtverwaltung zumindest in Teilbereichen eine Lösung gefunden. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Balve ist demnach in der Lage, die seit dem 30. Oktober 2023 noch offenen Forderungen „automatisch“ abzubuchen. Es geht um Beträge, die sich aus den Veranlagungsbescheiden im vorigen Jahr für die verschiedene Abgabenbereiche ergeben. „Sofern für die Abbuchung ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Finanzbuchhaltung voraussichtlich in der sechsten Kalenderwoche diese Beträge abbuchen“, hieß es. Sie beginnt mit Montag, 5. Februar. „Wurden die Forderungen bereits überwiesen, erfolgt keine Abbuchung mehr“, hieß es weiter. Doch wie geht es weiter mit Bürgerinnen und Bürger, die kein SEPA-Mandat erteilt haben?

Sie werden von der Stadtverwaltung erneut aufgefordert, die bereits fällig gewordenen Beträge umgehend unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der genannten Konten der Stadt Balve zu überweisen. Die Bankverbindung der Stadtverwaltung ist Abgabenbescheiden zu entnehmen.

Neue Veranlagungs- oder Vorauszahlungsbescheide für das laufende Jahr 2024 - Jahres-Sollstellung 2024 – konnten nach Angaben der Stadt Balve bislang ebenfalls noch nicht erstellt werden.

Der Stand der Dinge sieht so aus:
1. Für den Abgabenbereich Gewerbesteuer konnten Ende der dritten Kalenderwoche Voraus-zahlungsbescheide für das laufende Jahr 2024 erstellt werden; sie werden, wie es hieß, umgehend versendet.

2. Für die dann fälligen Quartalsraten 2024 bleibt es bei den gesetzlichen Fälligkeitsterminen, beginnend mit dem 15. Februar 2024.

3. Für den Abgabenbereich Hundesteuer sollen die Veranlagungsbescheide 2024 nebst neuer Hundesteuermarken 2024/2025 bis voraussichtlich Anfang Februar erstellt und zugestellt sein. Die erste Halbjahresrate 2024 ist für den 15. März 2024 vorgesehen.

4. Für den Abgabenbereich Wassergeld- und Kanalgebühren der Stadtwerke Balve sowie der Wasserbeschaffungsverbände Langenholthausen und Mellen werden voraussichtlich bis Mitte Februar Endabrechnung 2023 wie neue Abschlagszahlungen 2024 möglich sein. Abgabenpflichtige erhalten die Bescheide bis Ende Februar. Abrechnungs- und Abschlagsbeträge werden vermutlich erstmals in der zweiten Märzhälfte fällig. Die genauen Fälligkeitstermine sind im Bescheid angegeben.

5. Für Grundsteuern und Müllgebühren ist bisher immer noch keine generelle Jahres-Sollstellung 2024 möglich.