Balve/Menden. Ein junger Mann sieht rot. Ein Balver (23) wollte seine Schwester beschützen - mir Fäusten und Baseballschläger. Ein Fall fürs Amtsgericht Menden.

Weil seine jüngere Schwester mit einem deutlich älteren Mann nach Hause kam, stellte ein 23-jähriger Balver nicht etwa erst Fragen, sondern schlug gleich zu, auch mit einem Baseballschläger. Deshalb musste er nun vor Gericht. Wie urteilte das Amtsgericht Menden?

Ein Sommerabend gegen 23 Uhr in Balve im Juli vorigen Jahres: im Wohnhaus der Familie beobachtete ein heute 23-Jähriger eher zufällig aus dem Fenster, wie seine Schwester nach Hause kam, damals 17 Jahre alt. Sie war mit einem heute 36 Jahre alten Mendener unterwegs, den ihr Bruder vorher angeblich noch nie gesehen hatte. Und ihm passte das anscheinend nicht. Er ging nach draußen und griff den Mann sofort an, traktierte ihn mit mehrere Faustschlägen gegen den Kopf und auf die Nase. Und als der Mendener dann am Boden lag, holte der 23-Jährige auch noch einen Baseballschläger aus seinem Auto und schlug mit diesem weiter zu. Zum Glück, muss man sagen, dann nicht mehr gegen den Kopf des Mannes, was sogar lebensgefährliche Verletzungen hätte herbeiführen können, sondern lediglich gegen dessen Beine. Wie kam es, dass der junge Mann, der strafrechtlich bisher noch unbescholten war, so dermaßen rot gesehen hatte?

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In der Verhandlung vor dem Mendener Amtsgericht versuchte es sein Verteidiger mit einer Erklärung. Die damals noch minderjährige Schwester sei nicht nur das Nesthäkchen, auch so etwas wie das Sorgenkind der Familie, wegen psychischer Probleme unter anderem, erklärte der Jurist. „Und mein Mandant ist als großer Bruder ihr Beschützer gewesen. Er fühlte sich verantwortlich für sie.“ Und als er seine damals minderjährige Schwester mit einem deutlich älteren Mann nach Hause kommen sah, sei er einfach aufgebracht gewesen. Aber freilich kein Grund, sofort zuzuschlagen, erklärte der Rechtsanwalt. „Ein Gespräch wäre natürlich besser gewesen.“

Die junge Frau war als Zeugin nicht geladen, aber das damalige Opfer des 23-Jährigen Balvers. Und der 36-jährige Mendener beteuerte, dass es um eine intime Beziehung zu der jungen Frau damals nie gegangen sei. Man habe sich vielmehr kennengelernt weil man das gleiche Hobby teile: das Fotografieren in Natur und Landschaft. Und genau deshalb sei man letztes Jahr im Juli an dem Tag auch zusammen unterwegs gewesen, wie schon öfters vorher. Schließlich habe der Mendener seine Begleiterin dann zuhause absetzen und dann wieder fahren wollen. Aber dann schlug ihr älterer Bruder draußen vor dem Haus zu. Über seinen Verteidiger lies der Mann erklären, dass die Vorwürfe richtig seien.

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Eine schnelle Einsicht in sein falsches Verhalten zeigte der 23-Jährige womöglich schon am Tatort noch. Als sein Opfer benommen in dessen Auto saß, holte er ihm Wasser und Eis zum kühlen der Wunden. Und die waren auch nicht ohne. Platzwunden und Prellungen trug der Mendener davon, hatte länger Schmerzen. Er musste danach ins Krankenhaus, konnte dorthin aber selber fahren. Schon kurz nach der Tat bot der Balver seinem Opfer reumütig Schmerzensgeld an, welches er mittlerweile auch in Raten zahlt. Das rechneten ihm Richterin und Staatsanwältin auch positiv an.

Eine saftige Sanktion für Tat gibt es trotzdem. Weil er mit dem Baseballschläger quasi eine Waffe einsetzte, wurde das juristisch als gefährliche Körperverletzung gewertet, wenn auch im unteren Bereich des Strafrahmens. Sechs Monate Haft zur Bewährung lautet das Urteil. Außerdem muss der junge Mann, der als Verkäufer arbeitet, insgesamt 2200 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen, mit einberechnet dass, was er schon überwiesen hat. Aufgrund der Umstände äußerten alle Beteiligten die Hoffnung, dass der Balver nun wahrscheinlich nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt kommen werde.

SOZIALPROGNOSE

Man sah es wegen der guten Sozialprognose und der familiären und beruflichen Einbindung des Beschuldigten auch nicht als nötig an, ihm einen Bewährungshelfer an die Seite zu stellen. Einzig und übliche Auflage bei Bewährungsstrafen ist es, einen Wohnortwechsel dem Gericht mitzuteilen. In der Bewährungszeit von hier drei Jahren muss er aber auch unbescholten bleiben, sonst droht ihm, diese Strafe auch noch absitzen zu müssen.