Balve/Menden. Ein Balver Familienvater muss sich vor Gericht wegen Bedrohung seiner Ehefrau verantworten. Zwei Äußerungen sind Anlass für die Verhandlung.
Eine zerrüttete Ehe endet vor Gericht: Wegen Bedrohung seiner Frau musste sich ein Balver Familienvater nun verantworten.
Unschönes Ende der Zweisamkeit
Vor dem Mendener Amtsgericht ging es um das unschöne Ende dieser Zweisamkeit. Das Verhältnis zwischen den beiden Beteiligten war schon zerrüttet, man lebte aber noch mehr schlecht als recht zusammen, eine Scheidung war offiziell noch nicht vollzogen. Zwei Äußerungen soll der Ehemann in dieser Zeit getätigt haben, die ihm eine Anzeige wegen Bedrohung einbrachten. Da war zum einen die Aussage in Richtung seiner Gattin, er werde sie schlagen, sowie eine zweite Drohung, er werde sie erschießen.
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Der Balver ist rechtmäßiger Besitzer von einer Waffe. Wenn auch etwas herumdrucksend, so gestand der Mann zumindest die erste Bedrohung in der Gerichtsverhandlung doch ein. Zum zweiten Vorwurf sagte er, dass wäre eher eine Antwort auf die Frage seiner Frau im Laufe eines hitzigen Streits gewesen, ob er seine Waffe auch gegen sie richten würde.
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Die Anklage hingegen formulierte den Vorwurf: „Ich werde dich erschießen.“ Wie sich in der Verhandlung herausstellte, hatten die beiden damals auch darüber gestritten, wo im Falle der endgültig vollzogenen Trennung die gemeinsamen Kinder zukünftig leben würden.
Erschwerend kam auch noch hinzu, dass die Frau im Betrieb des Mannes mitarbeitete, was offensichtlich weiteres Konfliktpotenzial auch im Privatleben der beiden Balver schürte.
Mittlerweile, so hieß es in der Verhandlung, sei die Trennung vollzogen, man gehe sich aus dem Weg so weit es geht und es war zu keinen Zwischenfällen mehr gekommen. Die Drohungen hatte der Ehemann dann schließlich auch nicht ausgeführt.
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Geldauflage für einen guten Zweck
Weil er bisher auch strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten – sprich nicht vorbestraft – war, zeigten sich Staatsanwaltschaft und auch der vorsitzende Richter Kaste sowie schließlich auch der Angeklagte selbst einverstanden damit, das Verfahren gegen eine Geldauflage für einen guten Zweck vorläufig einzustellen.
Zahlt der Mann pünktlich, ist das Verfahren abgeschlossen und seine Weste zumindest im strafrechtlichen Sinne bleibt weiterhin weiß.