Balve. Wer die Praxen der Balver Hausärzte Dr. Paul Stüeken und Dr. Gregor Schmitz aufsucht, sollte sich weiter an die Maskenpflicht halten.
„Die Maskenpflicht für Besucher von Arztpraxen besteht weiter“, so die beiden Balver Hausärzte Dr. Paul Stüeken und Dr. Gregor Schmitz.
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Auch wenn die Landesregierung die Corona-Schutzverordnung zum 1. März aufgehoben hat, sind davon einige Bereiche noch ausgenommen. Hierzu gehören auch die Arztpraxen. Nach dem bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetz sind Besucher von Praxen noch bis zum 7.4. verpflichtet eine Schutzmaske zu tragen. Wenig Verständnis zeigen die Balver Hausärzte dafür, dass für Besucher eine Maskenpflicht besteht, die Mitarbeiter/innen aber ohne Maske arbeiten dürfen. In beiden Praxen werden daher auch die Mitarbeiterinnen weiter eine Schutzmaske tragen.
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Eigenschutz und Vorbild für die Patienten
Dies, so Dr. Stüeken, sowohl zum Eigenschutz, als auch zum Vorbild für die Patienten. Das Auslaufen der Coronaschutzverordnung NRW, bedeutet nicht das Ende der Möglichkeit sich mit dem Corona-Virus anzustecken.
Beide Hausärzte berichten übereinstimmend, dass die Zahl der Corona-infizierten in den letzten beiden Wochen wieder deutlich zugenommen hat. „ Wir sehen es aber nur noch dann, wenn die Patienten einen Selbsttest durchgeführt haben“ so Dr. Schmitz.
Keine kostenlosen Covid-Tests mehr für symptomlose Patienten
Seit dem 1. März ist auch die Testverordnung ausgelaufen, so dass es keine kostenlose Covid-Tests für symptomlose Patienten mehr gibt. Dies ist für die Hausärzte durchaus auch nachvollziehbar, da die Durchimpfung bzw Durchseuchung der Bevölkerung inzwischen so weit fortgeschritten ist, dass es nur noch selten zu schweren Corona-Verläufen kommt.
Dennoch behalten beide Praxen auch weiter die Infektsprechstunden bei. Zum Schutz der anderen Patienten, die auch ein höheres Erkrankungsrisiko haben können, werden Infektpatienten weiter in speziellen Sprechzeiten am späteren Vormittag behandelt.