Volkringhausen/Menden. Ein Anwohner soll einem Kradfahrer in Volkringhausen mit einer Latte gedroht haben. Der Mann widerspricht. Was sagt die Richterin?
Die Anwohner an der B 515 in Volkringhausen gehören sicher zu den lärm- und verkehrsgeplagtesten in ganz Balve. Aber Selbstjustiz ist auch hier nicht erlaubt. Der mögliche Fall einer Drohung eines Anwohners mit einer Holzlatte gegen Kradfahrer landete vor Gericht.
+++ CORONA BREMST AMTSGERICHT MENDEN AUS +++
„Eine häufig genutzte Rennstrecke“ nannte ein Volkringhauser vor dem Mendener Amtsgericht die Bundesstraße durch sein Dorf. Dass Kradfahrer dort mit mehr als 100 km/h geblitzt werden, sei keine Seltenheit, besonders in der warmen Jahreszeit. Anwohner, insbesondere Kinder bringe das immer wieder in Gefahr, so der Angeklagte. „Wir haben schon alles versucht.“ Viele aber ließen sich vom Rasen nicht abhalten. Doch ist Selbstjustiz erlaubt? Vor dem Mendener Amtsgericht wurde ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr verhandelt.
Die Details: Trotz allgemeinem Lockdown war eine Ausfahrt mit dem Motorrad im April vorigen Jahres nicht verboten. Ein Paar aus Iserlohn fuhr mit dem Zweirad zum Sorpesee. Auf dem Rückweg kamen sie wieder durch Volkringhausen. Der Anwohner der B 515 soll, verärgert über die hohe Geschwindigkeit, auf dem Fußweg stehend eine Holzlatte drohend in Richtung der beiden auf dem Motorrad geschwungen haben. Das Paar – der Mann fuhr das Motorrad, die Frau saß hinter ihm – sei vor Schreck mit einem Schlenker auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. „Nur durch Zufall kam es zu keinem schweren Unfall“, heißt es in der Anklageschrift. Denn es kam ihnen in dem Moment glücklicherweise kein Fahrzeug entgegen. Soweit die Vorwürfe.
Überholmanöver, deutlich zu schnell
Der Volkringhauser bestritt das. Richtig sei, dass er sich über Motorradfahrer geärgert habe. Sie hätten ein waghalsiges Überholmanöver vollführt – mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Die Version des Angeklagten: Er war gerade mit Reinigungsarbeiten vor seinem Haus beschäftigt, als er das mitbekam, und habe mit einer dämpfenden Handbewegung den Kradfahrer auffordern wollen, langsamer zu fahren. Er bestritt das in der Anklage vorgeworfene Herumwedeln mit einer Holzlatte. Und ebenso die Absicht, dass er die Biker habe erschrecken wollen: „Ich gefährde doch niemanden im Straßenverkehr.“ Eine Holzlatte – laut Anklage etwa zwei Meter lang – habe er vor seinem Haus auch gar nicht griffbereit, sagte der Angeklagte. Er berichtete stattdessen von einem Hochdruckreiniger, den er seinerzeit benutzt habe. Mit einer hölzernen Dachlatte sei das Gerät kaum zu verwechseln.
+++ DER STALKER VON BALVE: FRAU LEBTE IN ANGST +++
Der 32-jährige Motorradfahrer aus Iserlohn aber war sich in seiner Zeugenaussage ganz sicher, eine helle Holzlatte gesehen zu haben – auch wenn es in der Situation ganz schnell ging. „Aus dem Augenwinkel habe ich die auf mich zukommen sehen.“ Daher sei er auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. Einige Meter weiter habe er dann erstmal anhalten und durchschnaufen müssen nach dem Schreck. Seine Lebensgefährtin sagte aus, sie habe nur das Ausweichen mitbekommen. Beim Blick zurück unmittelbar danach habe sie aber den Mann am Straßenrand deutlich erkannt, mit einer Holzlatte in der Hand. So standen sich verschiedene Aussagen gegenüber.
Zumindest Fahrlässigkeit
„Dass der Angeklagte über den Verkehr wettert, ist sicher verständlich“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Aber drohende Gesten am Straßenrand, ob mit oder ohne Gegenstand in der Hand, seien nun mal gefährlich, wenn sie das Potenzial hätten, Verkehrsteilnehmer zu erschrecken. Dann seien die Folgen unkalkulierbar. Zumindest eine Fahrlässigkeit des Angeklagten könne man annehmen. Wenn auch niemand behaupten wollte, er habe die Biker wirklich treffen, geschweige denn verletzen wollen.
+++ AMTSGERICHT MENDEN: MEHR KIRCHENAUSTRITTE IN BALVE +++
Auch wenn der Mann weiter auf seiner Unschuld bestand, nahm er nach kurzer Bedenkzeit mit seinem Anwalt das Angebot von Staatsanwalt und Richterin an, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 250 Euro einzustellen. Diese Summe wird einem guten Zweck zukommen.